PSD3 und PSR: Die Einigung steht, jetzt läuft die Uhr für Händler
Nach der Trilog-Einigung vom 5. Mai 2026 wird die formelle Verabschiedung im Sommer oder Herbst erwartet. Die Verordnung PSR gilt dann rund 21 Monate nach Veröffentlichung, die Richtlinie PSD3 muss binnen 24 Monaten umgesetzt werden. Was sich für Händler ändert.
Was ist passiert
Rat und Europäisches Parlament haben sich am 5. Mai 2026 abschließend auf die Texte der dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) geeinigt, nachdem eine vorläufige politische Einigung bereits am 27. November 2025 erzielt und die Kompromisstexte am 23. April 2026 veröffentlicht worden waren. Die formelle Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird für Sommer bis Herbst 2026 erwartet. Die PSR gilt als Verordnung unmittelbar, voraussichtlich rund 21 Monate nach Veröffentlichung, also 2028. Die PSD3 muss von den Mitgliedstaaten binnen 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Wen es trifft
Direkt: Banken, Zahlungsinstitute, Acquirer und Netzbetreiber. Indirekt: jeder Händler, weil sich Haftung, Transparenzpflichten und Authentifizierung auf Kosten und Checkout auswirken.
Einordnung
Für Händler stecken vier Dinge im Paket. Erstens die erweiterte Betrugshaftung der Zahlungsdienstleister, insbesondere bei Betrugsmaschen, die auf Täuschung des Kunden beruhen. Das klingt nach Verbraucherschutz, wird aber eingepreist: Wer haftet, kalkuliert das Risiko in die Gebühr. Zweitens die IBAN-Namensprüfung für alle Überweisungen, die bei Echtzeitüberweisungen seit Oktober 2025 schon gilt und jetzt zum Standard wird. Drittens strengere Transparenzpflichten der Kartenanbieter gegenüber Händlern über die tatsächlichen Transaktionsgebühren. Viertens ein einheitlicherer Rahmen für den Kontodatenzugang, die Basis für Zahlung direkt vom Konto als Alternative zur Karte.
Der dritte Punkt ist der, den ich am liebsten sehe. Die Interchange-Verordnung von 2015 hat die Entbündelung der Gebühren schon vorgeschrieben, in der Praxis bekommen die meisten Händler trotzdem einen Pauschalsatz ohne Aufschlüsselung. Wenn die PSR die Offenlegung schärft, wird sichtbar, wie viel davon Interchange, Scheme Fee und Marge ist.
Was jetzt zu tun ist
- Keine Panik und kein Aktionismus, die Regeln gelten frühestens 2028.
- Schon jetzt eine aufgeschlüsselte Abrechnung nach Kartenart vom Anbieter verlangen, das Recht dazu besteht seit 2015.
- Bei Online-Shops die Abhängigkeit von einem einzigen Authentifizierungsweg reduzieren; die Regeln zur starken Kundenauthentifizierung werden angepasst.