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Chargebacks und Rücklastschriften: Zwei Risiken, die kaum ein Anbieter ehrlich erklärt

Bei der Karte hat der Kunde 120 Tage und muss begründen, der Händler kann sich mit Beweisen wehren. Bei der SEPA-Lastschrift hat der Kunde acht Wochen und muss gar nichts begründen. Fristen, Gebühren und Verteidigung im Vergleich.

Die kurze Antwort

Karte und Lastschrift sind im Online-Handel die beiden Zahlarten mit Rückbuchungsrecht des Kunden, aber mit völlig verschiedenen Regeln. Die Karte ist teurer, das Verfahren ist geregelt, der Händler kann sich wehren. Die Lastschrift ist billig, und der Kunde kann acht Wochen lang ohne Begründung zurückbuchen. Wer beide anbietet, muss beide Risikoprofile kennen.

Karte: das Chargeback-Verfahren

Frist des Kunden: 120 Tage ab Zahlung. Bei Reise- und Veranstaltungstickets beginnt die Frist erst mit dem Veranstaltungsdatum; ein im Januar gekauftes Festivalticket für August ist bis Dezember reklamierbar.

Ablauf:

  1. Bei American Express gibt es eine Vorstufe (Retrieval Request), Visa und Mastercard nutzen sie nicht mehr.
  2. Formelles Chargeback: Das Kartensystem bucht den Betrag ab, das Geld ist für die gesamte Verfahrensdauer einbehalten. Antwortfrist des Händlers: sieben bis 21 Tage je nach Kartensystem.
  3. Widerspruch (Representment): Der Händler reicht Beweise ein. Prüfdauer bei der kartenausgebenden Bank: 60 bis 75 Tage.
  4. Schiedsverfahren nur, wenn die Netzregeln es zulassen.

Dauer: zwei bis drei Monate bis zur endgültigen Entscheidung. Das Ergebnis ist endgültig; selbst wenn der Kunde behauptet, die Reklamation zurückgezogen zu haben, muss der Händler mit Beweisen antworten.

Gebühren (Beispiel Stripe): 20 Euro je eingegangenem Chargeback, 20 Euro je Widerspruch, erstattet bei gewonnenem Verfahren. Bei SEPA-Lastschrift und Cartes Bancaires keine Gebühr.

Der häufigste Grund für verlorene Fälle in der Praxis ist nicht die Sachlage, sondern die versäumte Antwortfrist von sieben bis 21 Tagen.

Lastschrift: das Recht des Kunden

Bei SEPA-Basis- und Firmenlastschrift kann der Zahler nach § 675x Abs. 2 BGB Erstattung verlangen, „ohne Angabe von Gründen", und zwar innerhalb von acht Wochen ab Belastung (Abs. 4). Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen erstatten oder ablehnen (Abs. 5). Bei nicht autorisierten Lastschriften, also ohne gültiges Mandat, beträgt die Frist 13 Monate (§ 676b BGB).

Für den Händler heißt das: Gegen die Rückgabe selbst gibt es keine Verteidigung. Die Forderung besteht zivilrechtlich weiter, aber er muss sie selbst eintreiben, per Mahnung, Inkasso oder Klage.

Der Vergleich

Karte SEPA-Lastschrift
Frist des Kunden 120 Tage 8 Wochen ohne Begründung, 13 Monate bei fehlendem Mandat
Begründung nötig ja (Reason Code) nein
Verteidigung ja, mit Beweisen im Verfahren keine gegen die Rückgabe, nur Forderungseinzug
Gebühr beim Anbieter Chargeback- plus Widerspruchsgebühr oft keine, aber Rücklastschriftkosten der Bank
Transaktionskosten (Beispiel Mollie) 1,80 % plus 0,25 Euro 0,35 Euro fix

Was ein Händler daraus macht

  1. Lastschrift nur für Kunden mit Historie oder für kleine, wiederkehrende Beträge freischalten; Erstbesteller mit hohem Warenkorb auf Karte, PayPal oder Rechnungskauf mit Absicherung lenken.
  2. Bei Karten die Antwortfrist überwachen: ein Kalender pro Chargeback, Beweise (Lieferbestätigung, Kommunikation, IP, Login) vorbereitet ablegen.
  3. Rückbuchungsquote je Zahlart monatlich auswerten; Kartensysteme sanktionieren Händler ab bestimmten Quoten mit Strafgebühren oder Kündigung.
  4. Bei Lastschrift Mandate sauber dokumentieren, sonst gilt die 13-Monats-Frist statt der acht Wochen.

Quellen

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