Nachfassen ist kein Erinnern — und genau daran scheitert es
„Ich wollte nur kurz nachfragen, ob Sie schon dazu gekommen sind“ ist die teuerste Zeile im Vertrieb. Warum nicht die Häufigkeit nervt, sondern die Leere, wie eine Nachfass-Kadenz mit echten Anlässen aussieht, welcher Satz vor dem Angebotsversand fallen muss — und was § 7 UWG beim Nachfassen erlaubt.
Die kurze Antwort
Nachfassen nervt nicht wegen der Häufigkeit, sondern wegen der Leere. „Ich wollte nur kurz nachfragen, ob Sie schon dazu gekommen sind“ enthält keine Information, keinen Grund und keine Entscheidung — es verlagert Arbeit auf den Empfänger und nennt das Höflichkeit. Drei Dinge ändern das: Der nächste Schritt wird vor dem Angebotsversand verabredet, jede Kontaktaufnahme bringt einen eigenen Anlass mit, und die Serie hat ein definiertes Ende statt auszulaufen. Wer so nachfasst, darf öfter nachfassen als der, der sich entschuldigend erinnert.
Warum die meisten Nachfassungen scheitern
Die leere Nachfrage stellt den Kunden vor eine Aufgabe: Er soll sich erinnern, den Stand rekonstruieren und eine Antwort formulieren, für die er gerade keine Grundlage hat. Also antwortet er nicht. Beim nächsten Mal antwortet er noch weniger, weil die Nachricht wieder dieselbe ist.
Dazu kommt die Sprache. „Nur kurz“, „ganz kurz“, „ich will nicht stören“ — jede dieser Formeln entwertet den eigenen Anruf, bevor er begonnen hat. Wer selbst sagt, dass sein Anliegen klein ist, wird beim Wort genommen.
Und schließlich die falsche Annahme, Schweigen sei Bedenkzeit. Meistens ist es Prioritätenlage: Das Angebot liegt nicht auf dem Stapel „zu entscheiden“, sondern auf dem Stapel „irgendwann“. Nachfassen heißt, es auf den ersten Stapel zurückzulegen — dafür braucht es einen Grund, nicht eine Erinnerung.
Der wichtigste Satz fällt vor dem Angebot
Nachfassen wird dann schwierig, wenn es nicht verabredet ist. Wer das Angebot kommentarlos schickt, muss sich danach jedes Mal neu rechtfertigen. Drei Bausteine, die das Problem im Gespräch davor lösen:
„Ich schicke Ihnen das bis Mittwoch. Wann gehen wir es gemeinsam durch — Donnerstag früh oder Freitag Nachmittag?“
Damit ist der Anruf ein Termin, keine Störung.
„Wer schaut außer Ihnen noch drauf, bevor entschieden wird?“
Die Antwort verrät, ob eine Woche Funkstille normal ist oder ein schlechtes Zeichen.
„Wenn ich bis Freitag nichts höre — soll ich anrufen, oder betrachten Sie es dann als erledigt?“
Diese Frage klingt riskant und ist es nicht. Sie holt die Erlaubnis ausdrücklich ein, und wer hier zögert, hätte auch später nicht gekauft.
Eine Kadenz, die trägt
Die folgende Reihung ist ein Arbeitsraster, keine Formel — je nach Branche und Auftragsgröße zieht sie sich oder staucht sich zusammen:
| Zeitpunkt | Kanal | Anlass | Was drinsteht |
|---|---|---|---|
| Tag 0 | Schriftlich | Angebot | Angebot, ein Satz zur Entscheidung, verabredeter Termin |
| Tag 2 | Schriftlich | Eine einzige Sachfrage | „Habe ich die Laufzeit richtig getroffen?“ — in zehn Sekunden beantwortbar |
| Tag 5–7 | Telefon | Der verabredete Termin | Angebot gemeinsam durchgehen, Einwände einsammeln |
| Tag 14 | Telefon oder schriftlich | Neuer Sachstand | Änderung an Konditionen, Frist, Alternative in kleiner |
| Tag 30 | Telefon | Entscheidung | Die geschlossene Frage: ja, nein oder später mit Datum |
| Tag 90 | Schriftlich | Ohne Verkaufsabsicht | Etwas, das für den Betrieb nützlich ist, ohne Angebot |
Entscheidend ist die dritte Spalte. Ohne sie ist die Tabelle eine Belästigungsplanung.
Was als Anlass zählt
- Eine nachgereichte Zahl aus dem Gespräch, die man versprochen hat.
- Eine Vereinfachung des Angebots: dieselbe Sache eine Nummer kleiner, mit kürzerer Laufzeit oder ohne den Posten, bei dem er gestockt hat.
- Eine Veränderung an der Sache selbst: neue Konditionen, ein Gerätewechsel, eine gesetzliche Frist, ein auslaufender Vertrag beim jetzigen Anbieter.
- Eine Frage, die er in einem Satz beantworten kann. Nicht „Wie ist der Stand?“, sondern „Bleibt es bei zwei Standorten oder kommt der dritte dazu?“
- Eine ehrliche Einordnung: „Ich glaube inzwischen, dass die große Variante für Sie zu viel ist.“
Was nicht zählt: Feiertagsgrüße, allgemeine Branchennews ohne Bezug und der Hinweis, dass man „noch einmal an Sie gedacht“ habe.
Der rechtliche Rahmen — kein Freibrief, aber auch kein Minenfeld
Wer ein Angebot angefordert hat, hat den Kontakt selbst veranlasst. Die Rückmeldung dazu ist Korrespondenz zur Vertragsanbahnung, nicht die unerbetene Werbung, auf die § 7 UWG zielt. Praktisch heißt das: Zu einem angeforderten Angebot darf man anrufen und schreiben.
Drei Grenzen bleiben. Erstens: Sobald aus dem Nachfassen Werbung für etwas anderes wird, gilt wieder der volle Maßstab des § 7 UWG — gegenüber Unternehmen die zumindest mutmaßliche Einwilligung, gegenüber Verbrauchern beim Telefonanruf die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Zweitens: Ein Widerspruch beendet alles, sofort und dauerhaft, und gehört ins CRM, nicht in den Kopf eines Einzelnen. Drittens: Der Weg vom „Nachfassen“ zum Serienversand ist kurz — und die Ausnahme für E-Mail-Werbung an Bestandskunden in § 7 Absatz 3 UWG setzt einen tatsächlich abgeschlossenen Verkauf voraus, nicht ein offenes Angebot.
Das Nein einsammeln
Der letzte Schritt ist der, den die meisten auslassen: die Serie aktiv schließen.
„Ich habe den Eindruck, das Thema ist bei Ihnen gerade nicht dran. Liege ich richtig?“
Auf diesen Satz antworten Leute, die auf drei freundliche Erinnerungen nichts gesagt haben — entweder mit dem Nein, das man dann verbuchen kann, oder mit dem wahren Einwand, der die ganze Zeit im Weg stand.
Eine Modellrechnung dazu, mit frei gewählten Zahlen, keine Erhebung und keine Kundendaten: Ein Verkäufer hat 40 offene Angebote, von denen realistisch acht noch leben. Jeder Nachfasskontakt kostet mit Vorbereitung fünf Minuten; drei Kontakte auf 40 Angebote sind zehn Stunden im Monat. Wer die 32 toten früh schließt, gewinnt acht dieser Stunden zurück — genug für zwei bis drei zusätzliche Erstgespräche pro Woche. Die Pipeline wird kleiner und die Prognose zum ersten Mal brauchbar.
Handlungsliste
- Den Nachfasstermin im Gespräch verabreden, bevor das Angebot rausgeht — mit Datum und Uhrzeit, nicht mit „ich melde mich“.
- Vor jedem Kontakt einen Anlass notieren. Fällt keiner ein, wird nicht nachgefasst, sondern erst einer gesucht.
- „Nur kurz“ und „ich will nicht stören“ aus dem Wortschatz streichen.
- Kanäle trennen: Zahlen und Vergleiche schriftlich, Entscheidungen und unangenehme Fragen am Telefon.
- Die Kadenz ins CRM schreiben, nicht in den Kopf — mit Anlass im Wiedervorlagetext, nicht nur mit Datum.
- Nach spätestens 30 Tagen die geschlossene Frage stellen und das Ergebnis verbuchen, auch wenn es ein Nein ist.
- Jeden Widerspruch sofort und systemweit umsetzen.
- Abgeschlossene Neins nach drei Monaten ohne Verkaufsabsicht wieder anfassen — das ist der billigste Anlass, den es gibt.