Onboarding neuer Verkäufer: der erste eigene Kundentermin gehört in Woche zwei
Warum die meisten Einarbeitungspläne im Vertrieb zu lange schulen und zu spät messen, wie ein 30-Tage-Plan in vier Wochen mit vier klaren Zwecken aussieht, welche Nachweise am Ende jeder Woche vorliegen müssen — und was nach § 2 NachwG und § 12 ArbSchG schon am ersten Arbeitstag auf dem Tisch liegen muss.
Die kurze Antwort
Die ersten 30 Tage haben genau eine Aufgabe: den neuen Verkäufer so früh wie möglich in ein Gespräch zu bringen, das er selbst führt — und danach einen Rückkanal zu bauen, über den man ihn korrigieren kann. Alles andere ist Vorbereitung darauf. Der Plan hat vier Wochen mit vier Zwecken, an jedem Wochenende einen Nachweis und am Tag 30 eine Entscheidung.
Woran die ersten 30 Tage meistens scheitern
Drei Muster sehe ich immer wieder, und alle drei sind gut gemeint.
Das Vollprogramm. Zwei Wochen Produktschulung, Preislisten, Wettbewerbsmatrix, Systemeinweisung. Am Ende kennt der Neue das Sortiment und weiß trotzdem nicht, welche drei Sätze am Tresen funktionieren. Wissen, das nie unter Druck abgerufen wurde, ist im Gespräch nicht verfügbar.
Der Zuschau-Monat. „Fahr erst mal vier Wochen mit.“ Das Mitfahren ist richtig, der Zeitraum ist falsch. Ab der zweiten Woche lernt ein Beifahrer nichts Neues mehr — er gewöhnt sich nur daran, Beifahrer zu sein, und die Schwelle vor dem ersten eigenen Gespräch wächst mit jedem Tag.
Kein Messpunkt bis zur ersten Abrechnung. Der teuerste Fehler: Ist das erste belastbare Signal die Provisionsabrechnung nach Monat drei, sind zehn Wochen verstrichen, in denen man hätte eingreifen können.
Der Plan: vier Wochen, vier Zwecke
| Woche | Zweck | Nachweis am Freitag |
|---|---|---|
| 1 | Handlungsfähigkeit herstellen | Zugänge laufen, ein Produkt wird ohne Unterlagen erklärt |
| 2 | Erstes eigenes Gespräch | Ein selbst geführter Einstieg, im CRM dokumentiert |
| 3 | Eigene Termine, Begleitung daneben | Drei geführte Gespräche, drei Nachbereitungen |
| 4 | Allein arbeiten, überprüfbar | Fünf eigene Kontakte, eine eigene Wochenplanung |
Die rechte Spalte ist der eigentliche Plan. Ein Einarbeitungsplan ohne Freitagsnachweis ist eine Absichtserklärung — man merkt erst am Monatsende, dass er nicht eingehalten wurde.
Tag 1 ist kein Willkommenstag, sondern ein Pflichttag
Hier gibt es wenig Spielraum, und kleine Betriebe unterschätzen das regelmäßig. § 2 Abs. 1 NachwG verlangt eine unterzeichnete Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen; drei davon — Name und Anschrift der Vertragsparteien, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, vereinbarte Arbeitszeit — sind spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auszuhändigen. Beim Entgelt reicht eine Summe nicht: Provisionen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sind laut Gesetzeswortlaut „jeweils getrennt anzugeben“, samt Fälligkeit und Auszahlungsart. Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit und Probezeitdauer folgen bis zum siebten Kalendertag, der Rest binnen eines Monats; ein Arbeitsvertrag, der all das enthält, erfüllt die Pflicht (§ 2 Abs. 5 NachwG).
Für den Vertrieb ist das mehr als Formalie: Die häufigste Streitquelle im ersten Jahr ist nicht die Höhe der Provision, sondern die Frage, worauf genau sie sich bezieht.
Dazu kommt die Unterweisung. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG ist sie „bei der Einstellung … vor Aufnahme der Tätigkeit“ durchzuführen, ausgerichtet auf den konkreten Arbeitsplatz — im Außendienst also Fahrzeug, Ladungssicherung, Alleinarbeit beim Kunden, nicht die allgemeine Büropräsentation.
Und dann das Unspektakuläre, an dem trotzdem die erste Woche hängt: CRM-Zugang, Mailadresse, Telefon, Musterkoffer, Preisfreigaben. Ein Verkäufer, der am dritten Tag noch auf einen Zugang wartet, hat gelernt, dass es hier normal ist, zu warten.
Woche 1 und 2: mitgehen, aber mit Auftrag
Mitfahren ohne Auftrag ist Tourismus. Vor jedem Termin bekommt der Neue eine Beobachtungsfrage und beantwortet sie danach in drei Sätzen: „An welcher Stelle ist der Kunde von skeptisch auf interessiert gekippt — und was war der Satz davor?“ In Woche zwei kommt dazu: „Was hätten Sie an dieser Stelle gesagt?“
Am Ende der ersten Woche steht der Produktdurchgang ohne Unterlagen, gegen einen Kollegen, der den unangenehmen Kunden spielt. Nicht als Prüfung, sondern damit der Neue einmal erlebt hat, wie es sich anfühlt, eine Antwort nicht zu haben — mit einem Kollegen statt mit einem Interessenten.
In Woche zwei übernimmt er den Einstieg eines echten Gesprächs: Begrüßung, Situationsfragen, Übergabe. Das ist derselbe Schnitt wie im Erstgespräch.
Woche 3 und 4: selbst führen, jemand sitzt daneben
Ab jetzt führt der Neue, die Führungskraft sitzt daneben und greift nur ein, wenn dem Kunden ein Schaden droht — nicht, wenn es unangenehm wird. Drei Gespräche in Woche drei reichen; mehr arbeitet man nicht sauber nach.
Die Nachbereitung dauert 20 Minuten und hat drei feste Fragen in dieser Reihenfolge: „Was ist passiert?“ — „Was war Ihre Absicht an dieser Stelle?“ — „Was machen Sie beim nächsten Mal anders?“ Die mittlere ist die wichtigste: Sie trennt einen Fehler in der Absicht von einem Fehler in der Ausführung, und nur der zweite lässt sich trainieren.
In Woche vier fällt die Begleitung weg, und der Neue plant seine Woche selbst: fünf Kontakte, selbst ausgewählt, terminiert, dokumentiert. Was er auswählt, verrät mehr über sein künftiges Jahr als jedes Gespräch über Zielgruppen.
Was gemessen wird — und was ausdrücklich nicht
| Wird gemessen (Tag 1–30) | Wird nicht gemessen |
|---|---|
| Anzahl selbst geführter Gespräche | Umsatz |
| Vollständigkeit der CRM-Einträge | Abschlussquote |
| Qualität der Nachbereitung | Pipeline-Wert |
| Selbsteinschätzung nach dem Gespräch | Vergleich mit dem Vorgänger |
Das ist die konsequente Anwendung der Trennung von Aktivitäts- und Ergebnisziel: In den ersten 30 Tagen ist jedes Ergebnisziel eine Messung des Gebiets, nicht der Person. Wie die beiden Ebenen danach zusammenhängen, steht in Vertriebsziele: Aktivität oder Ergebnis.
Was der Plan kostet
Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen, keine Messung:
| Position | Annahme |
|---|---|
| Begleitung durch die Führungskraft, Woche 1–3 | rund 6 Tage |
| Nachbereitungen, 20 Min. × 12 Gespräche | rund 4 Stunden |
| Vorbereitung Plan und Nachweise (einmalig) | 1 Tag |
| Gesamt beim ersten Durchlauf | rund 8 Führungstage |
| Zum Vergleich: Abgang nach Monat 5, Fixum 3.500 € | 17.500 € plus Nachbesetzung |
Der zweite Durchlauf kostet ungefähr die Hälfte, weil der Plan dann steht. Der Punkt ist ohnehin nicht die Zahl, sondern wo die Tage liegen: vorne, wo sie etwas ändern können.
Das 30-Tage-Gespräch
Es steht im Kalender, bevor der Neue anfängt, und hat drei Fragen und eine Entscheidung. „Was können Sie heute, was Sie vor vier Wochen nicht konnten?“ — „Wo haben Sie im letzten Monat gewartet, statt zu arbeiten?“ — „Was brauchen Sie von mir für die nächsten 60 Tage?“ Die zweite Frage bringt regelmäßig Organisationsprobleme ans Licht, für die der Neue nichts kann und von denen die Führungskraft nichts weiß.
Die Entscheidung dahinter ist binär und wird ausgesprochen: weiter mit einem 60-Tage-Ziel, oder Trennung innerhalb der Probezeit, für die § 622 Abs. 3 BGB die Zwei-Wochen-Frist gibt. Wer hier nichts entscheidet, entscheidet trotzdem — nur später und teurer.
Handlungsliste
- Vier Freitagsnachweise festlegen, bevor der Neue anfängt. Eine Seite genügt.
- Niederschrift nach § 2 NachwG vorbereiten, Entgeltbestandteile getrennt ausweisen, am Tag 1 aushändigen lassen.
- Unterweisung nach § 12 ArbSchG vor dem ersten Kundentermin durchführen und dokumentieren.
- Alle Zugänge eine Woche vor Arbeitsbeginn beantragen und am Vortag selbst testen.
- Die Termine für Woche 2 und 3 schon vor Tag 1 buchen — sonst verschieben sie sich.
- Nachbereitung nach jedem geführten Gespräch, 20 Minuten, drei Fragen, immer dieselben.
- Das 30-Tage-Gespräch am Tag 1 in den Kalender setzen und als Entscheidungstermin behandeln.