Was kostet Gewerbestrom wirklich? Die Bestandteile des Strompreises für Betriebe
Nicht-Haushaltskunden zahlten im 1. Halbjahr 2026 im Schnitt 17,64 Cent je Kilowattstunde Strom – verhandelbar ist davon nur rund die Hälfte.
Die kurze Antwort
Nicht-Haushaltskunden zahlten im ersten Halbjahr 2026 im Schnitt 17,64 Cent je Kilowattstunde Strom ohne Mehrwertsteuer, kleinere und mittlere Betriebe mit 20.000 bis 500.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 23,66 Cent (Statistisches Bundesamt, Stand 30. September 2026, vorläufig). Von diesem Preis kann ein Betrieb nur rund die Hälfte überhaupt beeinflussen – der Rest ist durch Steuern, Umlagen und regulierte Netzentgelte gesetzlich gesetzt.
Wer seine Stromkosten senken will, muss deshalb zuerst wissen, welcher Teil fest ist und welcher nicht. Sonst verhandelt man hart über einen Block, der an jeder Steckdose gleich teuer ist, und lässt die echten Hebel liegen.
Was kostet Gewerbestrom 2026 im Schnitt?
Das Statistische Bundesamt weist die Preise für Nicht-Haushaltskunden nach Verbrauchsmenge aus. Je mehr ein Betrieb bezieht, desto niedriger der Preis je Kilowattstunde, weil sich Fixkosten und Netzentgelte auf mehr Menge verteilen und große Abnehmer bessere Beschaffungskonditionen bekommen.
| Jahresverbrauch | Preis 1. Hj. 2026 (ohne MwSt.) | Veränderung zum 2. Hj. 2025 |
|---|---|---|
| Durchschnitt aller Nicht-Haushaltskunden | 17,64 ct/kWh | −8,3 % |
| 20.000 – 500.000 kWh (typischer Mittelstand) | 23,66 ct/kWh | −9,6 % |
| über 150.000.000 kWh (Großindustrie) | 12,67 ct/kWh | −3,1 % |
Zwei Dinge gehören zu diesen Zahlen. Erstens sind sie vorläufig: Der politisch geplante Industriestrompreis war bei der Erhebung noch nicht berücksichtigt, Destatis will die Werte nachträglich korrigieren. Zweitens ist „Durchschnitt“ für die eigene Rechnung wenig wert – entscheidend ist das Verbrauchsband, in dem der eigene Betrieb liegt.
Aus welchen Bestandteilen besteht der Strompreis?
Der Preis zerfällt in drei Blöcke. Der erste ist die Beschaffung samt Vertrieb – der Einkauf des Stroms an der Börse oder über Lieferverträge plus die Marge des Versorgers. Das ist der einzige Teil, der zwischen Anbietern wirklich variiert. Der zweite sind die Netzentgelte inklusive Konzessionsabgabe: das Entgelt für die Nutzung der Stromnetze, reguliert durch die Bundesnetzagentur, regional sehr unterschiedlich und derzeit der am stärksten steigende Posten. Der dritte sind Steuern und Umlagen, die für alle gleich sind.
Diese staatlich gesetzten Posten lassen sich 2026 auf den Cent genau beziffern:
| Bestandteil | 2026 (ct/kWh) | Rechtsgrundlage / Quelle |
|---|---|---|
| Stromsteuer (Regelsatz) | 2,05 | § 3 StromStG |
| KWKG-Umlage | 0,446 | ÜNB / netztransparenz.de |
| Aufschlag § 19 StromNEV (bis 1 GWh) | 1,559 | ÜNB / netztransparenz.de |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | ÜNB / netztransparenz.de |
| Konzessionsabgabe (Sondervertragskunde) | max. 0,11 | § 2 KAV |
| EEG-Umlage | 0,00 | seit 1. Juli 2022 abgeschafft |
| Summe Steuer, Umlagen, Konzession | ≈ 5,11 |
Die oft noch genannte EEG-Umlage ist seit Juli 2022 auf null gesetzt und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert – wer sie noch auf der Rechnung sieht, prüft das Datum. Die Konzessionsabgabe ist für größere Betriebe (Sondervertragskunden) bei 0,11 Cent gedeckelt; kleine Betriebe im Tarifkundenstatus zahlen je nach Gemeindegröße bis zu 1,99 Cent.
Welcher Teil ist verhandelbar – und welcher nicht?
Nur die Beschaffung. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Umlagen sind an jedem Standort und bei jedem Anbieter identisch – sie durchlaufen die Rechnung des Versorgers, der sie eins zu eins weiterreicht. Addiert man die 5,11 Cent oben zu typischen Netzentgelten in der Größenordnung von 7 bis 10 Cent je Kilowattstunde, liegt der feste Sockel schon über der Hälfte des Mittelstandspreises.
Für die Praxis heißt das: Der größte Hebel ist nicht der Preis je Kilowattstunde, sondern die Menge – jede eingesparte Kilowattstunde spart alle Bestandteile auf einmal. Danach kommen Beschaffungszeitpunkt und Vertragsstruktur (Festpreis, Tranchen, Spotbindung), nicht das Feilschen um ein Zehntelcent Marge. Die Mehrwertsteuer schließlich ist für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ein durchlaufender Posten, kein Kostenfaktor.
Bekommt mein Betrieb die Stromsteuer erstattet?
Das hängt an der Branche, nicht am guten Willen des Finanzamts. Nach § 9b Stromsteuergesetz erhalten nur Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft eine Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde – das sind 2,00 Cent je Kilowattstunde, sodass nur der EU-Mindestsatz von 0,05 Cent übrig bleibt. Die Erstattung muss beim Hauptzollamt beantragt werden und wird erst gewährt, wenn sie im Jahr 250 Euro übersteigt; das entspricht rund 12.500 Kilowattstunden.
Der viel diskutierte allgemeine Stromsteuer-Rabatt für alle ist nicht gekommen. Handel, Büros, Praxen, Hotels und Gastronomie zahlen die vollen 2,05 Cent. Produzierende Betriebe dagegen lassen oft Geld liegen, weil sie den Antrag nicht stellen – das ist der am häufigsten übersehene Posten auf der Gewerbestromrechnung.
Rechenbeispiel: ein Gewerbebetrieb mit 100.000 Kilowattstunden
Annahmen, offengelegt: 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Mittelstandsband), Gesamtpreis auf dem Destatis-Mittel dieses Bandes von 23,66 Cent je Kilowattstunde, Netzentgelt als regionale Annahme von 8,00 Cent, Sondervertragskunde. Die Beschaffung ist der Rest, der sich daraus ergibt.
| Block | ct/kWh | Euro im Jahr | verhandelbar? |
|---|---|---|---|
| Steuer, Umlagen, Konzession | 5,11 | 5.110 € | nein (gesetzlich) |
| Netzentgelte (Annahme, regional) | 8,00 | 8.000 € | nein (reguliert) |
| Beschaffung + Vertrieb (Rest) | 10,55 | 10.550 € | ja |
| Summe | 23,66 | 23.660 € |
55 Prozent der Rechnung – 13.110 Euro – stehen fest, bevor der Betrieb über den Vertrag auch nur spricht. Ein harter Anbieterwechsel, der die Beschaffung um ein Zehntel drückt, bringt rund 1.000 Euro. Ist der Betrieb produzierend und stellt den Stromsteuer-Antrag, sind das weitere 2.000 Euro im Jahr (2,00 Cent auf 100.000 Kilowattstunden) – doppelt so viel, ohne den Anbieter zu wechseln. Und 10 Prozent weniger Verbrauch sparen über alle Bestandteile rund 2.366 Euro. Die Reihenfolge der Hebel ist damit klar.
Was Betriebe jetzt konkret prüfen sollten
- Die eigene Rechnung aufschlüsseln: Beschaffung, Netzentgelt und Steuern/Umlagen getrennt ausweisen lassen. Erst dann sieht man, über welchen Block sich Verhandeln lohnt.
- Verbrauchsband kennen: Den eigenen Jahresverbrauch einordnen und mit dem passenden Destatis-Band vergleichen, nicht mit dem Gesamtdurchschnitt.
- Stromsteuer-Entlastung prüfen: Gehört der Betrieb zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft, den Antrag nach § 9b beim Hauptzollamt stellen – rückwirkend bis zum Jahresende für das Vorjahr.
- Netzentgelt als Standortfaktor begreifen: Die regionalen Unterschiede sind groß; bei einem Neubau oder einer Erweiterung gehört das Netzentgelt des Verteilnetzbetreibers in die Standortrechnung.
- Beschaffung strukturieren statt nur Preise vergleichen: Festpreis, Tranchenmodell oder Spotbindung passen zu unterschiedlichen Risikoprofilen – die Struktur entscheidet über mehr Geld als der letzte Zehntelcent.
- Menge angehen: Lastgang, Grundlast und vermeidbare Leerlaufverbräuche prüfen, denn eingesparte Kilowattstunden senken jeden Bestandteil der Rechnung gleichzeitig.
Häufige Fragen
Was kostet Gewerbestrom 2026?
Nach dem Statistischen Bundesamt zahlten Nicht-Haushaltskunden im ersten Halbjahr 2026 im Schnitt 17,64 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer. Betriebe mit 20.000 bis 500.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lagen bei 23,66 Cent. Die Werte sind vorläufig, weil der geplante Industriestrompreis noch nicht eingerechnet ist.
Wie können Betriebe ihre Stromkosten senken?
Ein Anbieterwechsel senkt nur die Beschaffung. Stärker wirken der Beschaffungszeitpunkt, die Vertragsstruktur, bei produzierenden Betrieben die Stromsteuer-Entlastung – und jede eingesparte Kilowattstunde, weil sie alle Bestandteile zugleich senkt.
Quellen
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 gesunken, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026 (Nicht-Haushaltskunden 17,64 ct/kWh)
- Stromsteuergesetz § 3 (Steuertarif, Regelsatz 20,50 €/MWh)
- Stromsteuergesetz § 9b (Steuerentlastung für Unternehmen, 20 €/MWh, Selbstbehalt 250 €)
- Übertragungsnetzbetreiber / netztransparenz.de: netzentgeltbasierte Umlagen 2026 (KWKG 0,446 · § 19 StromNEV 1,559 · Offshore 0,941 ct/kWh)
- Konzessionsabgabenverordnung § 2 (Höchstsätze Strom; Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh)
- Bundesnetzagentur: Netzentgelte Strom (regionale Unterschiede, Regulierungsrahmen)
Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise