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KommentarRegulierung & Recht

Die Kartenzahlungspflicht ist ein Verkaufstrick, und der Handel fällt darauf herein

Seit anderthalb Jahren wird mit einem Gesetz geworben, das es nicht gibt. Die wahre Pflicht kommt vom Kunden, und die wahre Gefahr für kleine Betriebe sind nicht fehlende Terminals, sondern die Verträge, die sie aus Angst unterschreiben.

Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Kartenzahlung. Es gibt keinen Gesetzentwurf, keinen Referentenentwurf, keinen Termin. Es gibt einen Satz im Koalitionsvertrag von 2025, der eine Absicht beschreibt, und eine Antwort der Bundesregierung vom September 2025, dass daran intern gearbeitet werde, ohne Zeitplan und ohne Sanktionen. Das ist der gesamte Rechtsstand, heute, am 5. September 2026.

Trotzdem klingelt seit anderthalb Jahren in jeder Bäckerei, jedem Friseursalon und jedem Kiosk in Deutschland ein Vertreter, der mit der Pflicht wirbt. „Ab 2026 müssen Sie." Ich habe den Satz in Verkaufsunterlagen gesehen, in Werbeanzeigen, auf Landingpages großer Anbieter. Er ist falsch, und die, die ihn verwenden, wissen das.

Die Pflicht gibt es längst, sie kommt nur nicht vom Staat

Was es gibt, ist etwas Stärkeres als ein Gesetz. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat vor zehn Tagen die girocard-Zahlen für das erste Halbjahr veröffentlicht: 1,397 Millionen aktive Terminals, elf Prozent mehr als vor einem Jahr. 92 Prozent aller girocard-Zahlungen im Juni liefen kontaktlos. Der Kunde hat sich entschieden. Er hält die Karte oder das Handy ans Terminal, und wenn da kein Terminal ist, geht er.

Der Markt braucht die Pflicht nicht. Der Terminalvertrieb braucht sie, als Argument gegen die letzte Frage des Kunden: „Muss ich das wirklich jetzt entscheiden?" Die ehrliche Antwort wäre: Nein, aber es lohnt sich. Die Antwort, die verkauft, lautet: Ja, das Gesetz kommt.

Was die Angst kostet

Der Schaden entsteht nicht dadurch, dass ein Betrieb ein Terminal aufstellt. Der Schaden entsteht dadurch, wie er es tut. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, unterschreibt den Vertrag, der vor ihm liegt: 36 bis 72 Monate Laufzeit, Terminalmiete, Servicepauschale, ein Pauschalsatz, der die günstige girocard zum Kreditkartensatz abrechnet, und ein Transaktionsentgelt von neun Cent, das aus dem Fünf-Euro-Bon des Bäckers eine Gebühr von 1,8 Prozent macht, bevor irgendein Prozentsatz gerechnet wurde.

Und weil § 270a BGB dem Händler verbietet, diese Gebühr an den Kunden weiterzugeben, geht jeder Cent davon von seiner Marge ab. Bei einer Bäckerei mit vier Prozent Umsatzrendite entscheidet ein schlechter Terminalvertrag über ein Viertel des Gewinns. Das ist die Zahl, die in keiner Werbung steht.

Was ich vom Handel erwarte

Ich verkaufe selbst Terminals. Ich habe ein Interesse daran, dass Betriebe Karten annehmen. Genau deshalb sage ich: Die Pflicht ist kein Argument, und wer sie als Argument benutzt, will nicht beraten, sondern abschließen.

Von den Verbänden, dem Handelsverband und den Handwerkskammern, erwarte ich, dass sie ihren Mitgliedern das sagen, deutlich und wiederholt: Es gibt kein Gesetz. Lest den Vertrag. Fordert alle Kostenpositionen schriftlich. Unterschreibt nichts am Tag des Besuchs.

Von den Anbietern erwarte ich, dass sie aufhören, mit einem Gesetz zu werben, das es nicht gibt. Es ist irreführende Werbung, und es vergiftet den Markt für alle, die ehrlich rechnen.

Und vom Gesetzgeber erwarte ich, falls die Pflicht irgendwann kommt, dass sie an eine zweite Pflicht gekoppelt wird: die vollständige, aufgeschlüsselte Kostenangabe vor Vertragsschluss. Die Interchange-Verordnung schreibt das seit 2015 vor, und kaum ein Händler hat je eine solche Abrechnung gesehen. Wenn der Staat Betriebe zur Kartenannahme zwingt, muss er sie auch vor den Verträgen schützen, die dabei unterschrieben werden.

Die einzige Pflicht, die 2026 gilt, ist die Pflicht des Händlers, seinen Vertrag zu lesen. Alles andere ist Vertrieb.

Quellen

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