Kartenzahlungspflicht in Deutschland: Stand September 2026
Es gibt weiterhin kein Gesetz und keinen Entwurf. Der Koalitionsvertrag nennt nur die Absicht, dass Betriebe neben Bargeld eine digitale Zahlungsoption anbieten sollen. Was Händler jetzt trotzdem tun sollten.
Was ist passiert
Seit dem Koalitionsvertrag von 2025 geistert die „Kartenzahlungspflicht" durch Kundengespräche, Verbandsrundschreiben und Anbieterwerbung. Stand heute, 5. September 2026, gilt: Es gibt kein Gesetz, keinen Referentenentwurf und keinen Zeitplan. Der Koalitionsvertrag formuliert lediglich die Absicht, dass Betriebe künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten sollen. Die Bundesregierung bestätigte im September 2025 auf eine parlamentarische Anfrage, dass Vorschläge nur intern entwickelt werden, ohne Termin und ohne Sanktionen. Daran hat sich in den letzten zwölf Monaten nichts geändert.
Wen es trifft
Alle Betriebe mit Ladenkasse, die heute noch ausschließlich Bargeld nehmen: Bäckereien, Kioske, Marktstände, Handwerker mit Direktverkauf, kleine Gastronomie. Und jeden Anbieter, der mit „ab 2026 Pflicht" wirbt, denn das ist schlicht falsch.
Einordnung
Die Debatte um die Pflicht lenkt vom eigentlichen Punkt ab. Die Zahlen der Deutschen Kreditwirtschaft vom 25. August zeigen 1,397 Millionen aktive girocard-Terminals, elf Prozent mehr als ein Jahr zuvor, und 92 Prozent kontaktlose Zahlungen im Juni. Der Markt hat die Pflicht ohne Gesetzgeber eingeführt. Ein Betrieb, der keine Karte nimmt, verliert keinen Prozess, sondern Umsatz: den Kunden, der ohne Bargeld an der Kasse steht, und den, der gar nicht erst reinkommt.
Was ich Händlern rate, hat deshalb nichts mit dem Gesetz zu tun. Es hat mit der Marge zu tun. Wer jetzt ein Terminal einführt, sollte nicht den erstbesten Vertrag unterschreiben, den ihm ein Vertreter mit dem Argument „bald Pflicht" hinhält. Die Pflicht ist ein Verkaufsargument der Anbieter, kein Rechtsrahmen.
Was jetzt zu tun ist
- Kein Vertragsabschluss unter Zeitdruck. Wer mit „Pflicht ab 2026" argumentiert, hat entweder nicht recherchiert oder verkauft bewusst mit falschen Angaben.
- Alle Kostenbausteine schriftlich anfordern: Disagio je Kartenart, Transaktionsentgelt, Terminalmiete, Servicepauschale, Laufzeit, Kündigungsfrist.
- Den eigenen durchschnittlichen Bonwert kennen. Bei kleinen Bons entscheidet das fixe Transaktionsentgelt über die Kosten, nicht der Prozentsatz.