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Ratgeber PaymentTerminal & POS

Was ist ein Netzbetreiber? Rollen, Verträge und wer am Terminal woran verdient

Netzbetreiber, Acquirer, Kartensystem, kartenausgebende Bank: Wer bei einer Kartenzahlung welche Aufgabe hat, warum die girocard keinen Acquirer kennt und was „kaufmännischer Netzbetreiber" wirklich bedeutet.

Die kurze Antwort

Ein Netzbetreiber verbindet das Kartenterminal an der Kasse mit den Banken und Kartensystemen. Er stellt das Terminal bereit, leitet jede Zahlung zur Autorisierung weiter, erstellt die Einreichungsdateien für die Gutschrift, rechnet mit dem Händler ab und ist sein Ansprechpartner bei Störungen. Ohne Netzbetreiber bucht in Deutschland kein Terminal.

Eine Rolle im Regelwerk, zwei Rollen im Markt

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Zusammenschluss der vier Bankenverbände, kennt in ihrem Zulassungsvertrag genau eine Rolle: „Netzbetreiber". Der Vertrag wird zwischen den Verbänden und einem Unternehmen geschlossen, ist nicht übertragbar und verpflichtet unter anderem zur Terminalaufstellung, zum Anschluss an den Betreiberrechner, zur Schlüsseleinbringung und zu einem Notfallplan mit einer Wiederanlaufzeit unter zwei Stunden.

Im Markt hat sich trotzdem eine Zweiteilung etabliert, und der Zulassungsvertrag lässt sie ausdrücklich zu, weil der Netzbetreiber Dritte mit Leistungen beauftragen und Händler über Vermittler gewinnen darf:

Technischer Netzbetreiber Kaufmännischer Netzbetreiber
Zulassung von der DK zugelassen vertraglich gebundener Dritter
Aufgabe Rechenzentrum, Routing der Autorisierung, Tagesendabwicklung, Schlüssel Vertrieb, Beratung, Vertrag mit dem Händler, Terminal, Abrechnung, Service
Sichtbar für den Händler meist nicht ja, das ist sein Vertragspartner

Der kaufmännische Netzbetreiber verkauft oder vermietet das Terminal direkt, rechnet die Transaktionskosten direkt ab und hält die Kundenbeziehung. Die technische Abwicklung kauft er ein. Für den Händler ist der Unterschied im Alltag unsichtbar, im Vertrag aber entscheidend: Sein Ansprechpartner für Preis, Laufzeit und Service ist der kaufmännische Netzbetreiber.

Die vier Vertragsverhältnisse des Händlers

Wer ein Terminal aufstellt, unterschreibt in der Regel nicht einen, sondern mehrere Verträge, oft in einem Formular gebündelt:

  1. Netzbetreibervertrag: Technik, Terminal, Betrieb, Service.
  2. Entgeltvereinbarung mit den kartenausgebenden Banken für die girocard: Hier entsteht das girocard-Entgelt.
  3. Acquiringvertrag für Visa, Mastercard und andere Kreditkarten: Hier entstehen Disagio, Interchange und Scheme Fees.
  4. Terminalmiete oder -kauf: Hardware, Laufzeit, Austausch.

Genau diese Aufsplittung ist der Grund, warum Angebote schwer vergleichbar sind. Ein Anbieter kann bei Position 3 mit einem niedrigen Prozentsatz werben und bei Position 1 und 4 die Marge holen.

Warum die girocard keinen Acquirer hat

Bei Visa und Mastercard gilt das Vier-Parteien-Modell: Kunde, kartenausgebende Bank (Issuer), Händler, Händlerbank (Acquirer), dazwischen das Kartensystem. Der Acquirer garantiert dem Händler die Zahlung und berechnet dafür das Disagio.

Die girocard funktioniert anders. Mit der positiven Autorisierung erklärt die kartenausgebende Bank direkt, dass sie die Forderung begleicht. Das Entgelt schuldet der Händler ebenfalls dieser Bank, nicht einem Acquirer; die Sätze werden seit der Verpflichtungszusage der Kreditwirtschaft gegenüber dem Bundeskartellamt von 2014 bilateral verhandelt. Der Netzbetreiber zieht sie ein und leitet sie treuhänderisch weiter. Deshalb ist die girocard für den Händler in der Regel die günstigste Karte, und deshalb lohnt es sich, im Vertrag nachzusehen, ob der Anbieter die girocard tatsächlich zu ihren eigenen Konditionen abrechnet oder in einen Pauschalsatz mit den Kreditkarten mischt.

Zahlen aus den aktuellen Händlerbedingungen

Aus den girocard-Händlerbedingungen (Fassung April 2026): Einreichungsfrist acht Tage, Aufbewahrung des Händlerjournals 15 Monate, Reklamationsauskunft binnen zehn Tagen, kontaktlos ohne PIN bis 50 Euro, Cashback bis 200 Euro ab 20 Euro Mindestumsatz.

Österreich: andere Begriffe, andere Struktur

In Österreich gibt es weder die girocard noch den Begriff Netzbetreiber. Die Wirtschaftskammer beschreibt den Markt über Acquirer, Issuer und Kartennetzwerk, gezahlt wird mit Debit Mastercard, Visa Debit und Bankomatkarte. Wer in beiden Ländern arbeitet, braucht zwei Vertragsmodelle, nicht eine Übersetzung.

Woran Sie einen guten Netzbetreiber erkennen

  • Er nennt alle Kostenpositionen, bevor Sie ein Formular ausfüllen.
  • Er rechnet die girocard getrennt von Kreditkarten ab.
  • Er sagt, welcher technische Netzbetreiber dahintersteht.
  • Er nennt Laufzeit, Kündigungsfrist und Austauschzeit für defekte Geräte schriftlich.

Quellen

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