Trinkgeld am Kartenterminal: wem es gehört, was es kostet, wer es versteuert
Kartentrinkgeld läuft in derselben Buchung wie die Rechnung, landet zuerst auf dem Konto des Betriebs und kostet dort Disagio. Wie die Funktion technisch arbeitet, warum girocard keine Nachbuchung kennt und was steuerlich gilt: § 3 Nr. 51 EStG, Abschnitt 10.1 UStAE, § 146 AO.
Die kurze Antwort
Kartentrinkgeld wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag in einer Buchung autorisiert und landet deshalb zuerst auf dem Konto des Betriebs, nicht in der Hand der Servicekraft. Für das Personal bleibt es nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, für den Betrieb ist es kein Umsatz — die prozentuale Kartengebühr wird trotzdem auf den Gesamtbetrag berechnet.
Zwei Wege ins Terminal, und einer davon endet bei der girocard
Es gibt technisch zwei Verfahren, und die Unterscheidung entscheidet über den Ablauf am Tisch.
| Verfahren | Trinkgeld wird eingegeben | Buchung | Verfügbar bei |
|---|---|---|---|
| Trinkgeld vor der Freigabe | vor PIN oder kontaktloser Freigabe | Rechnung plus Trinkgeld als eine Transaktion | girocard und Kreditkarte |
| Nachbuchung (Tip-Adjust) | nach der Zahlung, über die Transaktionsnummer vom Beleg | ursprüngliche Zahlung wird um den Trinkgeldbetrag erhöht | nur Kreditkarte, gerätespezifisch |
Die Nachbuchung ist der Ablauf aus dem Restaurantbetrieb: Der Gast trägt Trinkgeld und Gesamtbetrag auf dem Beleg ein und unterschreibt, das Personal bucht später über die Händlerfunktion nach. REA Card beschreibt diesen Weg für seine Geräte ausdrücklich mit Eingabe der Transaktionsnummer vom Beleg (REA Card, Funktionsanleitung Trinkgeld T7, abgerufen 10.09.2026). Für die girocard gilt er nicht: Dort muss das Trinkgeld vor der Freigabe abgefragt werden, sonst ist die Zahlung abgeschlossen.
Wer im Betrieb überwiegend girocard sieht — und das ist in der deutschen Gastronomie der Normalfall — braucht also einen Ablauf, bei dem die Servicekraft den Gast vor dem Hinhalten der Karte fragt. Alles andere führt zu Trinkgeld in bar oder zu gar keinem Trinkgeld.
Was die Funktion an Gebühren kostet
Trinkgeld erhöht den Transaktionsbetrag. Das prozentuale Händlerentgelt läuft mit, das feste Transaktionsentgelt nicht, weil es nur einmal je Zahlung anfällt. Modellrechnung für ein Restaurant mit 40 Kartenzahlungen am Tag, 300 Öffnungstagen, 60 Euro Durchschnittsbon und 8 Prozent Trinkgeld, also 4,80 Euro je Bon und rund 57.600 Euro Trinkgeld im Jahr:
| Kartenart | Prozentsatz (Größenordnung) | Gebühr je 4,80 Euro Trinkgeld | Gebühr auf 57.600 Euro im Jahr |
|---|---|---|---|
| girocard | 0,3 % | 1,4 Cent | rund 173 Euro |
| Debitkarte (Visa/Mastercard) | 0,9 % | 4,3 Cent | rund 518 Euro |
| Kreditkarte | 1,5 % | 7,2 Cent | rund 864 Euro |
Die Prozentsätze sind Größenordnungen aus veröffentlichten Anbieterkonditionen und aus den Interchange-Obergrenzen der Verordnung (EU) 2015/751, keine Kondition eines bestimmten Vertrags; die Mengengerüste sind frei gewählte Annahmen. Die Aussage dahinter hält trotzdem: Bei einem kartenlastigen Betrieb mit gemischtem Kartenbild zahlt der Wirt einen dreistelligen Betrag im Jahr an Gebühren auf Geld, das ihm nicht gehört. Das ist kein Argument gegen die Funktion — es ist ein Argument dafür, den Prozentsatz zu verhandeln, bevor man das Trinkgeld aktiviert.
Zweite Kostenfrage, die vor der Unterschrift gehört: Ob eine Nachbuchung als eigene Transaktion berechnet wird. Das steht im Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht im Prospekt.
Steuerlich: steuerfrei für das Personal, nicht für den Inhaber
Der Gesetzestext ist kurz und trennscharf. Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 51 EStG Trinkgelder, die „anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“. Drei Merkmale müssen zusammenkommen: von einem Dritten, freiwillig, zusätzlich.
Daraus folgt die Praxis:
- Servicekraft: steuerfrei, ohne Höchstbetrag. Weil die Einnahme steuerfrei bleibt und zusätzlich zum Lohn fließt, ist sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
- Betrieb: kein Entgelt. Abschnitt 10.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE stellt klar, dass an das Bedienungspersonal gezahlte freiwillige Trinkgelder nicht zum Entgelt für die Leistungen des Unternehmers rechnen. Umsatzsteuer fällt darauf nicht an.
- Inhaber ohne Personal: Behält der Unternehmer das Trinkgeld selbst, greift Satz 1 derselben Vorschrift — freiwillig an den Unternehmer gezahlte Beträge gehören zum Entgelt, wenn eine innere Verknüpfung zur Leistung besteht. Dann ist es Betriebseinnahme mit Umsatzsteuer.
- Bedienungsgeld: Ein fest ausgewiesener Servicezuschlag ist nicht freiwillig und damit weder steuerfrei noch entgeltfrei.
Dass der Arbeitgeber das Geld einsammelt und verteilt, zerstört die Steuerfreiheit nicht — bei Poolmodellen hat der BFH das für Spielbankpersonal bestätigt (Urteil vom 18.06.2015, VI R 37/14). Die Grenze liegt woanders: Das Finanzgericht Köln hat Zahlungen von 50.000 Euro und 1,3 Millionen Euro an Prokuristen nicht als Trinkgeld anerkannt (Urteile vom 14.12.2022, 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20). Das ist Rechtslage, keine Beratung im Einzelfall; die Verteilregel im eigenen Betrieb gehört mit dem Steuerberater abgestimmt.
Kasse und Buchhaltung: der durchlaufende Posten
Kartentrinkgeld ist Geld, das über das Geschäftskonto läuft und den Betrieb wieder verlässt. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind nach § 146 Abs. 1 AO täglich festzuhalten, und die Auszahlung an das Personal ist eine solche Ausgabe. Praktisch heißt das:
- Der Beleg weist den Trinkgeldbetrag getrennt aus, ohne Umsatzsteuer.
- Der Kassenschnitt weist die Summe der gebuchten Trinkgelder separat aus — REA Card druckt das als eigene Zeile.
- Die Weitergabe an das Personal wird dokumentiert, mit Datum, Betrag und Empfänger oder Verteilschlüssel.
Ohne Schritt drei wird aus einem durchlaufenden Posten in der Betriebsprüfung schnell eine unversteuerte Betriebseinnahme.
Was die Gäste dazu erwarten
Die girocard-Studie zur Außengastronomie liefert dazu belastbare Zahlen: 64 Prozent kennen Trinkgeldfunktionen am Terminal bereits, 70 Prozent bevorzugen die Eingabe eines individuellen Betrags gegenüber festen Prozentvorgaben, 30 Prozent können sich die künftige Nutzung vorstellen (girocard.eu, 11.05.2026). Feste Prozentbuttons wirken über den Ankereffekt, aber sie erzeugen auch Druck. Wer beide Wege anbietet und eine sichtbare Option ohne Trinkgeld lässt, verliert am Ende weniger.
Handlungsliste
- Kartenbild prüfen: Überwiegt die girocard, ist die Nachbuchung keine Option — der Ablauf muss vor die Freigabe.
- Funktion freischalten lassen. Sie hängt am Kartenakzeptanzvertrag, nicht am Gerät allein.
- Prozentsatz und etwaige Kosten einer Nachbuchung schriftlich im Preis- und Leistungsverzeichnis nachlesen.
- Terminal so konfigurieren, dass freie Betragseingabe möglich ist und eine Ablehnung ohne Erklärung funktioniert.
- Personal auf einen Satz einigen, der vor dem Kartenhalten fällt, nicht danach.
- Kassenschnitt prüfen: Wird die Trinkgeldsumme separat ausgewiesen? Ohne diese Zeile wird die Abrechnung Handarbeit.
- Verteil- und Auszahlungsregel schriftlich festhalten und mit dem Steuerberater abstimmen — sie ist der Nachweis in der Prüfung.
Produktfragen zur Freischaltung, zu Terminalmodellen und zu Konditionen gehören nicht auf diese Seite: die stehen bei SENZA.
Quellen
- § 3 Nr. 51 EStG, Steuerfreiheit von Trinkgeldern (gesetze-im-internet.de)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 10.1 (Bundesfinanzministerium)
- § 1 Abs. 1 SvEV, was nicht zum Arbeitsentgelt gehört (gesetze-im-internet.de)
- § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung (gesetze-im-internet.de)
- girocard: Trinkgeld mit Karte zahlen, Studie zur Außengastronomie (11.05.2026)
- REA Card: Funktionsanleitung Trinkgeld T7 (PDF)