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MeldungRegulierung & Recht

EUDI-Wallet: Bundestag beschließt das Digitale-Identitäten-Gesetz

Der Bundestag hat das Digitale-Identitäten-Gesetz am 15. Oktober 2026 in dritter Lesung beschlossen; die EUDI-Wallet „d-you“ startet am 2. Januar 2027.

Was der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG, Drucksache 21/7408) in dritter Lesung in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD, Grüne und Linke. Das Gesetz schafft den Rahmen für die deutsche EUDI-Wallet „d-you“, die am 2. Januar 2027 starten soll — freiwillig, kostenfrei und als erstes elektronisches Identifizierungsmittel auf dem Vertrauensniveau „hoch“ für Mobilgeräte. Mit ihr sollen Bürger Identität nachweisen, Dokumente speichern, qualifiziert elektronisch signieren und einfacher auf Bank- und Zahlungsdienste zugreifen, auch grenzüberschreitend in der EU. Die EU verlangt von allen Mitgliedstaaten bis zum 24. Dezember 2026 eine Wallet. Im Ausschuss kamen Änderungen hinzu: Die Online-Ausweisfunktion gilt ab 13 Jahren, die Frist für Attributsbestätigungen sinkt von 24 auf 12 Monate, Nutzer dürfen das biometrische Foto ablehnen. Was starke Kundenauthentifizierung im Online-Handel heute verlangt und wo Ausnahmen greifen, steht im Ratgeber zu 3-D Secure und SCA.

Welche Händler die Wallet im Checkout trifft

Betroffen sind zuerst Online-Händler mit Prüfpflichten: Shops für altersbeschränkte Waren, die bisher per Ausweis-Upload oder Video-Ident arbeiten, und Anbieter, die beim Vertragsschluss Identität oder Vertretungsberechtigung feststellen müssen. Auch im B2B-Onboarding und bei der Kontoeröffnung ersetzt ein Wallet-Nachweis die Formularstrecke. Für die Zahlung selbst ändert sich kurzfristig nichts — die Wallet liefert die Identität, nicht das Bezahlverfahren. Betroffen sind damit genau die Branchen, in denen die Identitätsprüfung heute der teuerste Schritt im Checkout ist.

Warum das über Abbruchquoten entscheidet, nicht über Bürgernähe

Der politische Streit lief um Pseudonymfunktion und Datenschutz, der Handelswert liegt woanders. Jede Identitätsprüfung, die heute aus fünf Schritten besteht — Ausweis fotografieren, hochladen, warten, bestätigen, zurück in den Shop —, ist ein Abbruchrisiko. Eine Wallet, die Alter oder Adresse auf Knopfdruck freigibt, kürzt das auf einen Schritt. „Wer online Alter, Adresse oder Vertretungsrecht prüfen muss, gewinnt mit der Wallet keine Behördennähe, sondern eine niedrigere Abbruchquote — und das ist die Zahl, die im Checkout zählt.“ — Pedram Dadgar, Strategischer Consultant bei SENZA.

Die Einschränkung gehört dazu: Ein beschlossenes Gesetz ist noch keine funktionierende Schnittstelle. Der Start am 2. Januar 2027 ist als erste Stufe geplant, die statutarische Pseudonymfunktion soll erst danach folgen, und die technischen Specs für die Anbindung sind nicht Teil des Gesetzes. Händler, die Identitätsprüfung in den Checkout bauen wollen, brauchen vom Wallet-Anbieter und vom Dienstleister die konkrete Integration — und die kommt nach dem Start, nicht mit ihm.

Was jetzt zu tun ist

  1. Prüfen, an welchen Stellen im Checkout oder Onboarding heute eine Identitäts-, Alters- oder Vertretungsprüfung läuft und wie hoch dort die Abbruchquote ist.
  2. Beim Zahlungs- und Checkout-Dienstleister nachfragen, ob und wann eine EUDI-Wallet-Anbindung geplant ist; ohne Schnittstelle bleibt die Wallet für den Shop folgenlos.
  3. Die Registrierungspflicht für Diensteanbieter beobachten — wer die Wallet akzeptieren will, muss sich voraussichtlich anmelden, bevor er Daten abfragen darf.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 16. Oktober 2026.

Quellen

Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise

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