Gasspeicher nur zu 59,4 Prozent gefüllt: Bundesnetzagentur erwartet niedrigen Stand am Winterende
Die deutschen Gasspeicher sind laut Bundesnetzagentur zu 59,4 Prozent gefüllt. Die Versorgung gilt als sicher, Preisfolgen für Kunden hängen an den Verträgen.
Was die Bundesnetzagentur am 9. Oktober meldet
Die Bundesnetzagentur hat am 9. Oktober 2026 ihre Lagebewertung zur Gasversorgung aktualisiert. Die deutschen Speicher sind zu 59,4 Prozent gefüllt, das entspricht 147,0 Terawattstunden, und damit deutlich weniger als in den Vergleichszeiträumen der Vorjahre. Vom 30. September bis 6. Oktober kamen 15,2 Terawattstunden über Pipelines und 1,9 Terawattstunden über die LNG-Terminals ins Land. Die Behörde stuft die Versorgung als sicher ein, hält aber einen vergleichsweise niedrigen Füllstand am Ende des Winters für wahrscheinlich. Bereits am 30. September hatte das Wirtschaftsministerium laut ZfK den Staatskonzern SEFE angewiesen, bis 15. Dezember zusätzlich 8 Terawattstunden einzuspeichern. Was eine Kilowattstunde Wärme aus Gas im Vergleich zu anderen Heizarten kostet, zeigt der Ratgeber zu den Wärmekosten pro Kilowattstunde.
Welche Vermieter und Betriebe das trifft
Betroffen sind alle, die Gas für Raumwärme oder Prozesse einkaufen: Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Gaszentralheizung, Wohnungsunternehmen, Gewerbebetriebe und Hotels. Die Bundesnetzagentur schreibt selbst, ob und wie stark höhere Großhandelspreise bei den Kunden ankommen, hänge von der Dauer des Konflikts im Nahen Osten, der Beschaffung der Lieferanten und den vertraglichen Regelungen ab. Wer einen Vertrag mit Preisanpassungsklausel oder variablem Tarif hat, trägt das Risiko unmittelbar.
Warum ein sicherer Winter noch kein günstiger ist
Die gute Nachricht der Behörde lautet: Es wird nicht kalt in den Wohnungen. Die schlechte steht im Nebensatz: Niedrige Speicher am Winterende bedeuten, dass im Frühjahr teuer nachgekauft werden muss, und das landet in den Tarifen für 2027. Für Vermieter ist das doppelt unangenehm, weil sie die Heizkosten vorfinanzieren und die Abrechnung erst Monate später mit den Mietern teilen.
Seit 2021 sehe ich bei Wärmeprojekten, dass Eigentümer ihren Gaspreis meist erst mit der Jahresabrechnung kennen. Wer jetzt weiß, welche Klausel im Vertrag steht, kann Vorauszahlungen anpassen und Gespräche mit Mietern führen, bevor die Nachzahlung kommt.
Was jetzt zu tun ist
- Gasliefervertrag prüfen: Festpreis bis wann, Preisanpassungsklausel, Kündigungsfristen.
- Heizkostenvorauszahlungen der Mieter gegen den aktuellen Preis rechnen und bei Bedarf anpassen.
- Den eigenen Wärmepreis je Kilowattstunde ermitteln, nicht nur den Tarifpreis, um Alternativen sauber vergleichen zu können.
Quellen
Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise