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Ratgeber PaymentKosten & Gebühren

Kartenterminal mieten oder kaufen: was die Rechnung über 60 Monate wirklich ergibt

Kaufen ist billiger als mieten — dieser Satz stimmt nur, wenn man lange genug rechnet. Mit den veröffentlichten Konditionen von CCV, SumUp, PayPal und myPOS durchgerechnet, inklusive der Frage, die wichtiger ist als der Gerätepreis: Was ändert der Kauf an der Vertragslaufzeit? Meistens nichts.

Die kurze Antwort

Über kurze Zeiträume ist die Miete günstiger, über lange der Kauf — der Umschlagpunkt liegt aber viel später, als die meisten Händler vermuten, weil beim Kauf eine monatliche Servicepauschale weiterläuft. Und die teurere Entscheidung ist ohnehin selten das Gerät: Der Kauf verkürzt bei fast keinem klassischen Anbieter die Vertragslaufzeit.

Was ein Terminal in beiden Wegen kostet

Die einzigen deutschen Anbieter, die Miet- und Kaufpreis für dasselbe Gerät nebeneinander veröffentlichen, sind CCV und die Fintech-Anbieter. Alle Angaben Stand 01.08.2026.

Gerät Miete/Monat Kaufpreis laufende Kosten beim Kauf
CCV Base Next (stationär) 12,90 € (Aktion), regulär 15,90 € 376,50 € 7,00 €/Monat Service
CCV Compact A77 (mobil) 17,90 € 326,50 € nicht ausgewiesen
SumUp Solo Lite / Solo / Terminal 34 € / 79 € / 169 € keine, 1,39 % je Zahlung
PayPal Reader / Terminal ab 29 € / ab 199 € (zzgl. MwSt.) keine Grundgebühr
myPOS Flex / Ultra GC 69 € / 179 € Auszahlungsentgelte je Plan

Beim CCV-Mietmodell kommt einmalig ein Stabilitätszuschlag beziehungsweise eine Einrichtungsgebühr von 27,50 Euro dazu. Das Transaktionsentgelt von 0,06 Euro nennt CCV für beide Beschaffungswege — es fällt in der Gegenüberstellung also heraus. Ein Affiliate-Vergleichsportal nennt als Marktspanne 0 bis 79 Euro für mobile und 300 bis 600 Euro für stationäre Geräte; das ist eine Größenordnung aus zweiter Hand, keine belegte Kondition.

Die Rechnung über 12, 36 und 60 Monate

CCV Base Next, gerechnet mit den oben genannten Konditionen:

Nutzungsdauer Miete (Aktion 12,90 €) Miete (regulär 15,90 €) Kauf (376,50 € + 7,00 €)
12 Monate 182,30 € 218,30 € 460,50 €
36 Monate 491,90 € 599,90 € 628,50 €
60 Monate 801,50 € 981,50 € 796,50 €

Der Umschlagpunkt liegt gegen den Aktionspreis bei rund 59 Monaten, gegen den regulären Mietpreis bei rund 39 Monaten. Wer also einen Terminalvertrag über vier Jahre unterschreibt und dabei glaubt, mit dem Kauf zu sparen, spart in dieser Konstellation nichts. Beim mobilen Compact A77 sieht es anders aus: Ohne Servicepauschale wäre der Kauf nach gut 18 Monaten günstiger, mit einer Pauschale in Höhe des Base-Next-Satzes nach rund 30. Welche der beiden Zahlen gilt, steht auf der Produktseite nicht — genau das ist der Punkt, an dem man nachfragen muss.

Was die Fixkosten bei kleinen Bons anrichten

Terminalmiete und Servicepauschale sind Fixkosten und wirken deshalb wie ein zweites Disagio, das mit sinkendem Umsatz steigt. Eine Bäckerei mit 1.500 Kartenzahlungen im Monat bei einem Durchschnittsbon von 6,80 Euro macht 10.200 Euro Kartenumsatz; 12,90 Euro Miete sind darauf 0,13 Prozent. Ein Kiosk mit 300 Kartenzahlungen bei demselben Bonwert kommt auf 2.040 Euro — dieselbe Miete sind dort 0,63 Prozent, also mehr als das gesamte girocard-Autorisierungsentgelt, das CCV mit 0,18 Prozent angibt. Bei niedrigem Kartenumsatz gewinnt deshalb regelmäßig das Modell ohne Fixkosten, selbst wenn sein Prozentsatz hoch aussieht.

Was die Miete tatsächlich kauft

Nicht Hardware, sondern Risikoübernahme. CCV bewirbt beim Mietmodell Vollservice bei Defekten und einen integrierten Vorabaustausch; das ist der eigentliche Gegenwert. Dazu kommt ein Punkt, den kaum ein Angebot ausspricht: Terminals altern regulatorisch. PCI PTS POI v7 löst v6 für neue Gerätezulassungen ab, und bei SoftPOS laufen die alten Standards SPoC und CPoC im Lauf des Jahres 2026 aus. Wer kauft, trägt dieses Austauschrisiko selbst — beim Kauf gewährt REA Card ausweislich seiner Vertragspartnerbedingungen zwölf Monate Gewährleistung, danach ist es Sache des Händlers.

Der Haken, der teurer ist als das Gerät

Terminalvertrag und Netzbetriebsvertrag sind zwei Ebenen, und der Kauf betrifft nur die erste. Die Zahlen aus den öffentlich abrufbaren Vertragswerken:

  • VR Payment, Geschäftsbedingungen Terminalüberlassung und Netzbetrieb, Ziffer 11.1: Mindestlaufzeit 48 Monate ab Freischaltung, automatische Verlängerung um je ein Jahr, Kündigungsfrist drei Monate.
  • REA Card, Vertragspartnerbedingungen Stand 04/2025: 60 Monate Erstlaufzeit, Verlängerung um je zwölf Monate, drei Monate Kündigungsfrist. Das dokumentierte Kaufmodell läuft über dieselben 60 Monate — der Kauf verkürzt hier gar nichts. Der Tarif mit 0 Euro Terminalmiete kostet stattdessen 1 Prozent vom Kartenumsatz bei einem Mindestumsatz von 2.500 Euro monatlich, sonst zusätzlich 25 Euro im Monat.
  • CCV, Online-Mietvertrag: 12 Monate mit einem Monat Kündigungsfrist — im klassischen Lager die Ausnahme.

Warum vier- und fünfjährige Bindungen überhaupt zulässig sind: § 309 Nr. 9 BGB, der Laufzeiten in Formularverträgen auf zwei Jahre begrenzt, gilt nach § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern. Als Händler steht man also nicht unter dem Verbraucherschutz, den man aus dem Fitnessstudio-Vertrag kennt. Geprüft wird nur die allgemeine Angemessenheit nach § 307 BGB — das ist eine deutlich schwächere Schranke.

Steuerlich ist der Kauf einfacher, als er wirkt

Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden; die Grenze liegt bei 800 Euro netto. Jedes der oben genannten Kaufgeräte liegt darunter. Der Kaufpreis ist damit keine über Jahre laufende Abschreibung, sondern im Anschaffungsjahr voll Betriebsausgabe. Das ist eine allgemeine Regel, keine Beratung für den Einzelfall — die Zuordnung im konkreten Abschluss macht die Steuerberatung.

Was jetzt zu tun ist

  1. Nutzungsdauer ehrlich schätzen. Unter drei Jahren ist Miete fast immer günstiger, über fünf Jahren fast immer der Kauf.
  2. Nach der Servicepauschale beim Kauf fragen, schriftlich, mit Betrag oder dem Wort „entfällt". Sie entscheidet den Vergleich, nicht der Gerätepreis.
  3. Beide Laufzeiten getrennt abfragen: die des Terminals und die des Akzeptanz- beziehungsweise Netzbetriebsvertrags. Nur die zweite bindet wirklich.
  4. Austausch- und Zertifizierungsfrage klären: Wer tauscht bei Defekt, in welcher Frist, und wer zahlt, wenn die Gerätezulassung ausläuft?
  5. Bei gekauften Geräten die Portabilität prüfen: Darf das Gerät nach Vertragsende auf einen anderen Netzbetreiber initialisiert werden?
  6. Fixkosten in Prozent des eigenen Kartenumsatzes umrechnen und mit dem Disagio zusammen betrachten. Erst diese Summe ist der Preis.

Quellen

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