Kontaktlos ohne PIN: warum bei 50 Euro Schluss ist und wer das entscheidet
50 Euro je Zahlung, danach PIN spätestens nach fünf Vorgängen oder 150 Euro Gesamtsumme. Beide Grenzen stehen in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389, nicht im Terminalvertrag. Was der Händler beeinflussen kann, was die Karte entscheidet und wie oft die PIN je Bonwert erscheint.
Die kurze Antwort
Kontaktlos ohne PIN geht in Deutschland bis 50 Euro je Zahlung; danach verlangt die Karte wieder eine PIN — nach den Vorgaben der Deutschen Kreditwirtschaft spätestens nach fünf Transaktionen oder 150 Euro Gesamtsumme seit der letzten PIN-Eingabe. Beide Grenzen stehen in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 und nicht in Ihrem Terminalvertrag: Sie können sie nicht einstellen, Ihr Netzbetreiber auch nicht.
Was in Artikel 11 wirklich steht
Der Rechtstext ist kurz und präziser als die meisten Zusammenfassungen. Der Zahlungsdienstleister darf auf die starke Kundenauthentifizierung verzichten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
| Bedingung | Wert | |
|---|---|---|
| a) | Einzelbetrag des kontaktlosen Zahlungsvorgangs | höchstens 50 Euro |
| b) | frühere kontaktlose Vorgänge seit der letzten starken Authentifizierung, zusammengenommen | höchstens 150 Euro |
| c) | Anzahl aufeinanderfolgender kontaktloser Vorgänge seit der letzten starken Authentifizierung | höchstens fünf |
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 vom 27.11.2017, Artikel 11, abgerufen am 11.09.2026.
Das juristische Detail, das in Ratgebertexten fast immer untergeht: Der Verordnungstext verknüpft a) mit „und“, b) und c) aber mit „oder“. Die Verordnung verlangt also nur einen der beiden Zähler. Welchen, entscheidet das kartenausgebende Institut. Deutschland hat sich für den strengeren Weg entschieden — die Deutsche Kreditwirtschaft formuliert es in ihrer Meldung zur Anhebung auf 50 Euro so: „Karteninhaber [müssen] aber weiterhin spätestens nach fünf Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von maximal 150 Euro wieder die PIN eingeben“ (BVR/Deutsche Kreditwirtschaft, 15.04.2020). Beide Zähler, wer zuerst kommt.
In Österreich gilt derselbe Rechtsrahmen mit derselben 50-Euro-Grenze. Das amtliche Portal oesterreich.gv.at nennt für die Zähler heute keine Zahlen mehr, sondern nur „nach mehreren kontaktlosen Zahlungen oder nach Erreichen eines bestimmten Gesamtbetrages“. Das ist korrekt, denn die Zahl hängt am Institut — wer für eine Wiener Filiale dieselbe Kundenerfahrung wie in München zusagt, verspricht etwas, das er nicht kontrolliert.
Zwei Grenzen, zwei Orte: Terminal und Karte
Diese Unterscheidung erklärt den Ärger an der Kasse.
- Die Einzelbetragsgrenze sitzt im Terminal. Sie heißt dort CVM-Limit (Cardholder Verification Method) und ist im Technischen Anhang der Deutschen Kreditwirtschaft festgelegt; mit TA 7.2 wurde sie auf 50 Euro angehoben, zusammen mit dem eigenen girocard-Kernel für kontaktlose Zahlungen (PAYONE, Was bedeutet TA 7.2?).
- Die Zähler sitzen in der Karte beziehungsweise im Wallet. Sie laufen über alle Geschäfte hinweg, nicht über Ihr Terminal.
Daraus folgt: Derselbe Kunde kann an Ihrem Terminal morgens ohne PIN und mittags mit PIN zahlen, ohne dass sich bei Ihnen etwas geändert hat. Er hat zwischendurch getankt. Ein Terminaltausch behebt das nicht.
Am Smartphone ist es anders: Wer per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung freigibt, hat die starke Authentifizierung schon vor dem Hinhalten erbracht — Besitz plus Inhärenz, zwei Faktoren. Die Ausnahme des Artikels 11 wird dann nicht gebraucht. Voraussetzung ist, dass das Terminal girocard kontaktlos beherrscht; sonst scheitert die digitale girocard, obwohl der Kunde zahlen will.
Wie oft Ihre Kunden die PIN sehen — die Rechnung nach Bonwert
Der durchschnittliche girocard-Zahlbetrag lag im ersten Halbjahr 2026 bei 36,12 Euro, rund 92 Prozent der Zahlungen liefen im Juni kontaktlos (EURO Kartensysteme, 25.08.2026). Der typische Bon liegt also unter der Einzelbetragsgrenze — entschieden wird die PIN-Häufigkeit damit nicht durch die 50 Euro, sondern durch die Zähler.
| Bonwert | Zahlungen bis 150 Euro kumuliert | Zähler, der zuerst greift | PIN etwa bei jeder |
|---|---|---|---|
| 5 Euro (Bäckerei) | 30 | fünf Vorgänge | 6. Zahlung |
| 12 Euro (Café) | 12 | fünf Vorgänge | 6. Zahlung |
| 25 Euro (Imbiss) | 6 | fünf Vorgänge, knapp | 6. Zahlung |
| 36 Euro (girocard-Schnitt) | 4 | 150-Euro-Summe | 5. Zahlung |
| 50 Euro (Fachhandel) | 3 | 150-Euro-Summe | 4. Zahlung |
| über 50 Euro | — | Einzelbetragsgrenze | jeder Zahlung |
Die rechte Spalte ist auf einen Vorgang genau nicht garantiert, weil die Zählweise vom Institut abhängt; die Größenordnung hält. Das Muster ist die Aussage: Bis etwa 30 Euro Bonwert bindet der Fünf-Vorgänge-Zähler, darüber die 150-Euro-Summe. Und die Zähler füllen sich beim Wettbewerb mit, nicht nur bei Ihnen.
Was das an der Kasse bedeutet, als Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen: eine Bäckerei mit 400 Kartenzahlungen am Tag, PIN bei etwa jeder sechsten Zahlung, sechs Sekunden Mehraufwand je Eingabe. Das sind rund 67 PIN-Vorgänge und etwa sieben Minuten Kassenzeit pro Tag. Kein Drama, aber es erklärt, warum Betriebe mit Schlange am Tresen die PIN-Abfrage als Störung empfinden und Restaurants sie kaum bemerken: Bei 60 Euro Bon ist die PIN ohnehin der Normalfall, und am Tisch steht niemand an.
Eine Frage noch, weil Händler sie regelmäßig stellen: Die Verifikationsmethode ändert den Preis nicht. Das Entgelt richtet sich nach Kartenart und Betrag, nicht danach, ob eine PIN eingegeben wurde.
Ohne PIN, aber mit Zahlungsgarantie
Die eigentliche Sorge dahinter ist keine technische: Wenn niemand eine PIN eingibt, wer haftet, wenn die Karte gestohlen war? Bei der girocard ist das eindeutig. Nummer 5 der Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft knüpft die Zahlungszusage an die Autorisierung: Das kartenausgebende Institut gibt „mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass er die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages […] begleicht“ (Händlerbedingungen, Fassung April 2026). Von einer PIN steht dort nichts. Bedingung sind ein zugelassenes Terminal, der vereinbarte Betrieb und die Einreichung des Umsatzes innerhalb von acht Tagen — deshalb ist der regelmäßige Kassenschnitt keine Formalie.
Das Missbrauchsrisiko liegt damit beim Institut und begrenzt beim Karteninhaber, dessen Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen nach § 675v Abs. 1 BGB grundsätzlich auf 50 Euro beschränkt ist. Der Händler ist in dieser Kette nicht der Ausfallträger. Genau das ist der Unterschied zum Lastschriftverfahren ohne Garantie.
Was PSD3 und PSR daran ändern
Derzeit nichts. Parlament und Rat haben sich Ende November 2025 auf PSD3 und die Zahlungsdiensteverordnung PSR geeinigt, Mitte September 2026 war der Text noch nicht im Amtsblatt; erwartet wird das Inkrafttreten im Herbst 2026 mit rund 21 Monaten Übergangsfrist für die meisten Vorgaben (it-finanzmagazin, 19.05.2026). Bis dahin gelten 50, 150 und fünf unverändert. Wer heute neue Grenzwerte nennt, zitiert einen Text, der noch nicht amtlich ist.
Was jetzt zu tun ist
- Terminal-Softwarestand prüfen. Nur Geräte auf TA 7.2 fahren das CVM-Limit von 50 Euro und den girocard-eigenen Kontaktlos-Kernel. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber nach dem Stand — schriftlich.
- girocard kontaktlos in der Akzeptanzliste kontrollieren. Ohne diese Akzeptanz scheitert jede digitale girocard am Handy, und der Kunde zahlt bar oder gar nicht.
- Personal schulen, in einem Satz. „Ihre Karte verlangt jetzt die PIN“ ist richtig; „unser Gerät spinnt“ ist falsch und kostet Vertrauen.
- Bei Bons über 50 Euro den Ablauf anders bauen. PIN ist dort der Normalfall — das Terminal muss zum Kunden kommen können, nicht der Kunde zur Kasse.
- Preis- und Leistungsverzeichnis gegenlesen. Das Entgelt hängt an Kartenart und Betrag. Eine Unterscheidung nach PIN oder kontaktlos gehört hinterfragt.
- Bei häufigen Abbrüchen nicht zuerst die Hardware tauschen. Prüfen Sie Kernel-Stand, Akzeptanzen und Kartenart, bevor jemand Ihnen ein neues Gerät mit neuer Laufzeit verkauft.
- Für Filialen in Österreich keine identische Kundenerfahrung zusagen. Die 50 Euro gelten dort auch, die Zähler können abweichen.
Quellen
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/389, Artikel 11 bis 16 (EUR-Lex, deutscher Volltext)
- Deutsche Kreditwirtschaft/BVR: Einführung des erhöhten Limits für kontaktlose Zahlungen, 15.04.2020
- PAYONE: Was bedeutet TA 7.2? (CVM-Limit-Anhebung auf 50 EUR)
- EURO Kartensysteme: girocard-Halbjahreszahlen 2026, 25.08.2026
- Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft, Fassung April 2026 (PDF)
- oesterreich.gv.at: NFC-Kontaktlos, Begrenzung der kontaktlosen Transaktionen