Empfehlungsvertrieb: Warum „Kennen Sie noch jemanden?“ fast nie funktioniert
Empfehlungsvertrieb im B2B systematisch aufbauen: der richtige Zeitpunkt für die Frage, konkrete statt offene Empfehlungsfragen, die Vorstellung durch den Kunden selbst, Prämien ohne Beigeschmack — und was § 7 UWG und der BGH zu Anrufen und E-Mails an Empfohlene sagen.
Die kurze Antwort
Empfehlungen entstehen nicht von allein, auch nicht bei zufriedenen Kunden. Sie entstehen, wenn drei Dinge zusammenkommen: der richtige Zeitpunkt, eine konkrete Frage und ein einfacher Weg, den Kontakt herzustellen. Die offene Frage am Ende des Termins — „Kennen Sie noch jemanden, für den das interessant wäre?“ — bringt fast immer dieselbe Antwort: „Mir fällt gerade keiner ein.“ Ich habe in Vertrieben mit Energie, Handel und Payment gesehen, dass Empfehlungen dann planbar werden, wenn man sie wie jede andere Vertriebsaktivität behandelt: mit festem Zeitpunkt, festen Sätzen und einem Feld im CRM.
Der Zeitpunkt: nach dem Nutzen, nicht nach der Unterschrift
Direkt nach dem Abschluss hat der Kunde noch nichts erlebt außer Ihrem Versprechen. Wer ihn in diesem Moment um Empfehlungen bittet, bittet ihn, sein eigenes Risiko an Bekannte weiterzugeben. Das tun die wenigsten.
Bessere Momente, jeweils als Beispiel:
- Nach der ersten spürbaren Wirkung: die erste Monatsabrechnung, die niedriger ausfällt; das Terminal, das seit vier Wochen ohne Ausfall läuft.
- Nach einem gelösten Problem: Ein Kunde, dem Sie am Samstagabend geholfen haben, ist nie empfehlungsbereiter als am Montag danach.
- Wenn der Kunde sich bedankt: Das ist die Einladung. Die meisten Verkäufer sagen „gern geschehen“ und lassen sie verstreichen.
Legen Sie diese Momente fest und setzen Sie sich Wiedervorlagen, zum Beispiel 30 und 90 Tage nach Start. Was nicht im Kalender steht, passiert nicht.
Die Frage: konkret statt offen
Das Gehirn Ihres Kunden sucht bei einer offenen Frage in seinem gesamten Umfeld — und findet deshalb niemanden. Engen Sie die Suche ein:
„Sie sind doch in der Bäcker-Innung. Gibt es dort jemanden, der gerade über seine Kartenzahlung schimpft?“
„Wer ist Ihr Nachbar in der Einkaufsstraße, mit dem Sie sich über solche Themen austauschen?“
„Sie haben erzählt, dass Ihr Schwager auch einen Betrieb mit zwei Filialen führt. Hat der ein ähnliches Thema?“
Die Frage nennt eine Gruppe, einen Ort oder eine konkrete Person, die der Kunde selbst erwähnt hat. Deshalb lohnt es sich, im Erstgespräch zuzuhören, mit wem der Kunde vernetzt ist — die Erstgespräch-Struktur liefert diese Informationen nebenbei.
Die Übergabe: Der Kunde stellt vor, nicht Sie
Eine Empfehlung, die als Name und Telefonnummer auf Ihrem Zettel landet, ist nur eine etwas wärmere Kaltakquise. Viel stärker ist die Vorstellung durch den Kunden selbst:
„Wäre es für Sie in Ordnung, Herrn Beispiel kurz zu schreiben, dass ich mich melden darf? Ich formuliere Ihnen gern zwei Sätze vor.“
Und dann liefern Sie diese zwei Sätze — kurz, ohne Werbesprache, in der Tonlage Ihres Kunden. Das hat zwei Vorteile: Der Empfohlene erwartet Ihren Anruf, und Sie haben eine Grundlage für den Kontakt, die rechtlich trägt.
Was rechtlich gilt
Die Empfehlung Ihres Kunden ist keine Einwilligung des Empfohlenen. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG verlangt für einen Werbeanruf bei einem Unternehmen zumindest dessen mutmaßliche Einwilligung, bei einem Verbraucher die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Werbung per E-Mail braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG immer die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten, auch im B2B.
Besonders heikel sind „Freunde werben“-Funktionen, bei denen Ihr Kunde über Ihre Website eine Empfehlungs-E-Mail an Dritte auslöst. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden (I ZR 208/12), dass das Unternehmen für solche E-Mails haftet wie für eigene Werbung. Praktisch heißt das:
| Weg | Einschätzung |
|---|---|
| Kunde schreibt oder ruft selbst an, Empfohlener sagt „soll sich melden“ | sauber, und im Verkauf am wirksamsten |
| Sie rufen einen empfohlenen Betrieb mit konkretem sachlichem Anlass an | im B2B möglich, wenn eine mutmaßliche Einwilligung begründbar ist — siehe Kaltakquise am Telefon |
| Sie rufen eine empfohlene Privatperson ohne deren Einwilligung an | unzulässig |
| Empfehlungs-E-Mail über Ihre Website oder von Ihnen an den Empfohlenen | ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers unzulässig |
Das ist keine Rechtsberatung. Wer ein Empfehlungsprogramm mit Formularen oder Prämien aufsetzt, sollte es einmal anwaltlich prüfen lassen.
Prämien: offen oder gar nicht
Prämien verstärken Empfehlungen, die ohnehin kommen würden. Sie erzeugen keine, wo der Kunde nicht überzeugt ist. Wenn Sie eine Prämie zahlen, dann so, dass der Empfohlene davon weiß. Eine verdeckte Prämie beschädigt das Vertrauen, sobald sie herauskommt — und im Kleinbetriebs-Umfeld kommt sie heraus. Ob die Prämie beim Empfänger steuerpflichtig ist, klärt der Steuerberater, nicht der Verkäufer.
Eine Modellrechnung mit frei gewählten Zahlen, um die Größenordnung einzuschätzen: Ein Neukunde bringt 40 Euro Deckungsbeitrag im Monat und bleibt im Schnitt drei Jahre. Das sind 1.440 Euro über die Laufzeit. Eine Prämie von 100 Euro ist daneben klein. Die größere Frage ist, ob Ihr Service gut genug ist, dass der empfehlende Kunde sich nach drei Monaten nicht blamiert fühlt.
Empfehlungen messbar machen
Legen Sie im CRM ein Feld „Quelle: Empfehlung von …“ an und werten Sie es monatlich aus. Drei Kennzahlen reichen:
- Wie oft wurde gefragt? Die meisten Teams überschätzen diese Zahl massiv.
- Wie viele Kontakte kamen dabei heraus?
- Wie viele davon wurden Kunden, und wie lange bleiben sie?
Wenn die erste Zahl niedrig ist, liegt das Problem nicht beim Kunden. Ein CRM-Feld, das niemand pflegt, hilft nicht — wie man Pflege einfach macht, steht in CRM, das Verkäufer wirklich nutzen.
Was Sie diese Woche tun können
- Zwei feste Empfehlungsmomente festlegen, zum Beispiel Tag 30 und Tag 90 nach Start, und als Wiedervorlage anlegen.
- Drei konkrete Empfehlungsfragen für Ihre Zielgruppe formulieren und im Team teilen.
- Einen Vorstellungstext mit zwei Sätzen vorbereiten, den Kunden weiterleiten können.
- „Freunde werben“-Formulare und Empfehlungs-E-Mails prüfen oder abschalten.
- Das CRM-Feld „Quelle: Empfehlung“ einführen und ab sofort pflegen.
- Jedem Kunden, der empfohlen hat, persönlich danken — unabhängig davon, ob ein Abschluss daraus wird.