93 Prozent der Online-Shops hatten schon Betrug — die Zahlart entscheidet, wer ihn bezahlt
bevh und CRIF haben am 22. September 2026 eine gemeinsame Umfrage unter 76 deutschen Online-Shops veröffentlicht: 93 Prozent waren bereits mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert, 48 Prozent sehen steigende Fälle. Die häufigsten Muster — geleugneter Warenempfang und Eingehungsbetrug — treffen genau die Zahlarten, bei denen der Händler das Risiko allein trägt.
Was ist passiert
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) und der Informationsdienstleister CRIF haben am 22. September 2026 die Ergebnisse einer gemeinsamen Händlerumfrage veröffentlicht. Befragt wurden 76 Online-Shops aus Deutschland zwischen dem 1. Juni und dem 14. August 2026. 93 Prozent geben an, bereits mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert gewesen zu sein; 48 Prozent sehen das Risiko in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen, 37 Prozent unverändert, 15 Prozent rückläufig. Am häufigsten genannt wird Identitätsbetrug mit 75 Prozent, darunter manipulierte Namens- und Adressdaten (67 Prozent) und vollständig erfundene Identitäten (55 Prozent). Es folgen die Leugnung des Warenempfangs mit 60 Prozent, Eingehungsbetrug — bestellen ohne Zahlungsabsicht — mit 57 Prozent, Account Takeover mit 56 Prozent, Return Fraud mit 47 Prozent und gestohlene Zahlungsdaten mit 40 Prozent. Beim Schaden nennen 25 Prozent weniger als 5.000 Euro im Jahr, 45 Prozent zwischen 10.001 und 100.000 Euro und 15 Prozent mehr als 100.000 Euro; bei 32 Prozent liegt der größte Einzelschaden über 2.500 Euro. 75 Prozent setzen bereits Betrugserkennung ein, 9 Prozent planen es. CRIF verkauft selbst Betrugsprävention — die Umfrage ist damit anbieternah, und die Stichprobe von 76 Shops ist klein. Die Richtung ist trotzdem eindeutig.
Wen es trifft
Online-Shops jeder Größe, besonders solche mit Rechnungskauf, Ratenzahlung oder Lastschrift im Checkout — und jeden Marktplatzhändler mit offenem Gastbestellprozess.
Einordnung
Die Schlagzeile lautet 93 Prozent, die eigentliche Information steht in der Liste darunter. Geleugneter Warenempfang, Eingehungsbetrug, gestohlene Zahlungsdaten: Das sind keine drei gleichartigen Probleme, das sind drei verschiedene Haftungslagen. Bei der Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung liegt das Risiko in aller Regel nicht beim Händler; wer 3-D Secure korrekt einsetzt, schiebt den betrügerischen Fremdzugriff dorthin, wo er hingehört. Bei Kauf auf Rechnung, bei Lastschrift und bei jeder Form von Ratenzahlung gibt es diese Verschiebung nicht. Dort ist der Ausfall ein ganz normaler Forderungsausfall, den der Shop selbst trägt.
Genau deshalb ist die Zahlartenmischung die wirksamste Stellschraube, die ein Händler hat — und sie ist die, an der am seltensten gedreht wird. Nach der EHI-Studie Online-Payment 2026 entfallen 26,1 Prozent des Online-Umsatzes auf den Rechnungskauf und 4,7 Prozent auf den Ratenkauf. Fast ein Drittel des Checkouts läuft also über Wege ohne Haftungsverschiebung. Wer dort nichts prüft, zahlt die Umfrage nach. Dazu kommt ein Termin: Ab dem 20. November 2026 gilt das neue Verbraucherkreditrecht, das Ratenzahlungen und Kleinkredite erstmals erfasst und bei dem strittig ist, wie weit der klassische Rechnungskauf hineinfällt. Wer seine Risikosteuerung ohnehin anfassen muss, sollte beides in einem Aufwasch erledigen.
Was jetzt zu tun ist
- Betrugsschäden der letzten zwölf Monate nach Zahlart aufschlüsseln, nicht nach Betrugsart. Erst diese Tabelle zeigt, welche Zahlart die Marge frisst.
- Prüfen, ob 3-D Secure in Ihrem Checkout wirklich greift oder ob Ausnahmen so gesetzt sind, dass die Haftung bei Ihnen bleibt.
- Mit Ihrem Anbieter für Rechnungs- und Ratenkauf schriftlich klären, wer ab dem 20. November 2026 welche Prüfpflicht übernimmt — und was ein Ausfall Sie dann kostet.
Quellen
- CRIF: 93 Prozent der Online-Händler von Betrug betroffen — gemeinsame Umfrage mit dem bevh (22.09.2026)
- IT-Finanzmagazin: Online-Payment — Rechnungskauf und PayPal weiter dominierend, laut EHI-Studie Online-Payment 2026 (08.05.2026)
- PwC Legal: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge — Geltung ab 20.11.2026