Kartenzahlungspflicht wird konkret: Klingbeils Eckpunkte verlangen mindestens ein europäisches Bezahlverfahren
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Eckpunkte für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit vorgelegt, über die dpa am 11. September 2026 berichtet. Läden, Gastronomie und Dienstleister sollen überall dort, wo vor Ort bezahlt wird, neben Bargeld mindestens ein digitales Verfahren anbieten — und darunter mindestens ein europäisches. Mindestumsätze und Aufschläge für Kleinbeträge wären untersagt, Inkrafttreten ist für 2027 geplant.
Was ist passiert
Aus der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag ist ein Papier geworden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Eckpunkte für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit erarbeitet; darüber berichtete die Nachrichtenagentur dpa am 11. September 2026. Danach sollen Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten — Karte, Smartphone oder Smartwatch. Welches Verfahren das ist, entscheidet der Betrieb selbst, mindestens ein europäisches Verfahren muss aber dabei sein. Mindestumsätze und Aufschläge für Kleinbeträge wären ausgeschlossen, der Kaffee also genauso digital zahlbar wie die Waschmaschine. Ausgenommen bleiben nicht gewerbliche Organisationen wie Amateursportvereine und gemeinnützige Vereine sowie Straßenfeste und Flohmärkte; Härtefallregelungen werden laut Bericht noch geprüft. Begründet wird das Vorhaben mit dem Kundenwunsch und mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Die Eckpunkte sind in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss soll noch 2026 folgen, das Inkrafttreten ist für 2027 geplant. Eine eigene Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums dazu gab es am Tag der Berichterstattung nicht; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Wen es trifft
Jeden Betrieb mit Kassenkontakt: Einzelhandel, Gastronomie, Bäckereien, Friseure, Handwerk mit Barverkauf, Kioske, Marktbeschicker mit Gewerbe. Besonders die Betriebe, die bisher bewusst „nur Bargeld" schreiben oder eine Mindestumsatzgrenze von fünf oder zehn Euro ans Terminal kleben. Für Netzbetreiber, Kassenhersteller und Zahlungsdienstleister ist es die größte Nachfrageerwartung seit der Umstellung auf kontaktlos.
Einordnung
Der Handel liest diese Eckpunkte als Kostenthema, und das greift zu kurz. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland nennt eine gesetzliche Regelung laut dpa völlig unnötig, sie schaffe Bürokratie und Unsicherheit, weil Händler die ganze Bandbreite an Karten akzeptieren müssten; der Verband fordert deshalb, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu dürfen. Die eigentliche Weichenstellung steht aber an einer anderen Stelle im Papier: mindestens ein europäisches Verfahren. Das ist eine industriepolitische Ansage an girocard und Wero, verpackt als Verbraucherschutz — und sie ist für Händler günstiger als das Gegenteil, weil europäische Debitverfahren am POS seit Jahren die niedrigeren Entgelte tragen.
Die Zahlen sprechen ohnehin gegen das Drama. Nach der EHI-Studie „Zahlungssysteme im Einzelhandel 2025" wurden bereits 2024 rund 63,5 Prozent des Einzelhandelsumsatzes mit Karte erzielt, der Bargeldanteil sank auf 33,8 Prozent. Die Pflicht trifft also nicht die Fläche, sondern eine schrumpfende Minderheit — und genau dort liegt die schwierige Frage, die die Eckpunkte offenlassen: Was ist ein Härtefall? Der Imbiss ohne Internet, der Wochenmarktstand mit Funkloch, die Eisdiele mit zwölf Wochen Saison. Das Verbot von Mindestbeträgen ist rechnerisch auch keine Kleinigkeit: Wer 1,80 Euro fürs Brötchen kartenweise abrechnet, zahlt an dieser Transaktion prozentual am meisten. Wer jetzt schon rechnet, statt 2027 zu protestieren, verhandelt aus einer besseren Position.
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, welche Verfahren das eigene Terminal heute wirklich akzeptiert — girocard, Debit- und Kreditkarten, Wallets. Wer nur internationale Karten annimmt, hätte nach diesen Eckpunkten Nachholbedarf.
- Die eigene Kleinbetragsstruktur beziffern: Anteil der Bons unter fünf Euro und was eine Kartenzahlung dort nach Fixentgelt je Transaktion tatsächlich kostet.
- Laufzeiten von Terminal- und Netzbetreibervertrag prüfen, bevor die Nachfrage 2027 anzieht. Verhandelt wird vor einer Pflicht besser als danach.
Quellen
- dpa-AFX ROUNDUP: Läden und Gastro sollen künftig Kartenzahlung anbieten müssen, via onvista (11.09.2026)
- Tagesspiegel (dpa): Läden sollen künftig auch Kartenzahlung anbieten müssen (11.09.2026)
- EHI Retail Institute: Kartenumsatz steigt, mobiles Bezahlen ist Trend — Studie Zahlungssysteme im Einzelhandel 2025 (06.06.2025)
- HDE, UNITI, DEHOGA, IHA: Branchenverbände fordern faire Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr (22.07.2026)