978 US-Händler wollen den Interchange-Vergleich mit Visa und Mastercard kippen
In einem Einspruchsschreiben an das zuständige US-Bundesgericht fordern 978 Unterzeichner, den vorgeschlagenen Vergleich im Verfahren um Kreditkartengebühren abzulehnen. Kern der Kritik: Die Interchange sinke nur um ein Zehntel Prozentpunkt. Für europäische Händler ist der Fall lehrreich, weil hier genau dieser Posten seit 2015 gedeckelt ist — und die Kosten trotzdem steigen.
Was ist passiert
In der Woche vor dem 14. September 2026 ist beim zuständigen US-Bundesgericht ein Einspruchsschreiben gegen den vorgeschlagenen Vergleich im jahrzehntealten Verfahren um Kreditkartengebühren eingegangen; Supermarket News berichtete am 14., Finextra am 15. September darüber. 978 Unterzeichner — Handelsverbände sowie Einzelhändler, Restaurants, Supermärkte, Convenience-Ketten und Tankstellen aller Größen — fordern Richter Brian Cogan auf, den Vergleich abzulehnen. Das Verfahren geht auf eine Sammelklage aus dem Jahr 2005 zurück, in der Visa und Mastercard vorgeworfen wird, die von den kartenausgebenden Banken erhobenen Entgelte zentral festzusetzen. Der aktuelle, im Juni vorläufig genehmigte Vorschlag sieht unter anderem niedrigere Entgelte und mehr Wahlfreiheit bei der Kartenannahme vor. Die Unterzeichner halten dagegen, sie seien an der Aushandlung nicht beteiligt gewesen, die Interchange sinke lediglich um ein Zehntel Prozentpunkt und damit zurück auf das Niveau von 2023, und die Dauer des damit verbundenen Klageverzichts sei unklar. Doug Kantor von der Merchant Payments Coalition nennt den Vorschlag den dritten Versuch der Branche, ihr Modell über das Gericht abzusichern.
Wen es trifft
Unmittelbar US-Händler. Mittelbar jeden europäischen Händler, der auf seiner Abrechnung die Posten Interchange, Scheme Fee und Anbietermarge stehen hat — und jeden, der glaubt, mit einem Deckel auf einem dieser drei Posten sei die Kostenfrage erledigt.
Einordnung
Europa hat den Streit, den die Amerikaner gerade führen, vor elf Jahren per Gesetz entschieden. Die Interchange-Verordnung deckelt das Interbankenentgelt bei Verbraucherkarten aus dem EWR auf 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Wer eine US-Abrechnung neben eine deutsche legt, sieht sofort, was das wert ist. Trotzdem hört bei uns kein Händler auf zu klagen, dass Kartenzahlung teurer wird — weil der gedeckelte Posten nicht der ist, der wächst. Gewachsen ist alles daneben: Scheme Fees, Autorisierungsentgelte, Positionen mit Namen, die in keinem Angebot stehen. Die EU-Kommission prüft genau das seit 2024, eine Entscheidung gibt es bis heute nicht.
Die Lehre für deutsche Händler ist deshalb unbequem und praktisch zugleich: Ein Deckel schützt nur den Posten, auf dem er liegt. Solange ein Angebot einen Mischsatz nennt und nicht drei Zahlen, weiß niemand, welcher Teil reguliert ist und welcher frei steigen kann. Rechtlich ist die getrennte Ausweisung in der Interchange-Verordnung sogar der Normalfall, praktisch liefert sie fast niemand unaufgefordert. Das ist kein amerikanisches Problem, das ist eine Frage, die man seinem Netzbetreiber stellen kann — heute, ohne Gericht.
Was jetzt zu tun ist
- Die letzte Monatsabrechnung aufschlagen und prüfen, ob Interchange, Scheme Fee und Anbietermarge getrennt ausgewiesen sind. Steht dort nur ein Prozentsatz, schriftlich die Aufschlüsselung anfordern.
- Die Entwicklung der Nicht-Interchange-Posten über zwölf Monate vergleichen. Kostensteigerungen kommen fast immer von dort, nicht vom gedeckelten Teil.
- Vor der nächsten Verhandlung den eigenen Kartenmix ermitteln — Anteil girocard, EWR-Debit, Firmen- und Drittstaatenkarten. Ohne diese Verteilung lässt sich kein Angebot mit einem anderen vergleichen.