Netzbetreibervertrag kündigen: Fristen rückwärts rechnen, bevor die Verlängerung greift
48 oder 60 Monate Erstlaufzeit, Verlängerung um je zwölf Monate, drei Monate Kündigungsfrist — wer den Stichtag verpasst, hängt ein weiteres Jahr fest. Die belegten Klauseln der großen Anbieter, eine Rechnung, was ein verpasster Termin je nach Bonwert kostet, und die fünf Fallen jenseits der Frist.
Die kurze Antwort
Ein klassischer Netzbetreibervertrag in Deutschland läuft 48 bis 60 Monate, verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate und muss drei Monate vor dem Stichtag beim Anbieter eingegangen sein — maßgeblich ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief. Wer diesen Termin verpasst, hat kein Problem mit dem Preis, sondern mit dem Kalender: Er hängt ein weiteres Jahr in einem Vertrag, den er bereits verlassen wollte.
Was in den Verträgen wirklich steht
Die Laufzeitklauseln stehen fast nie auf der Produktseite. Sie stehen in den AGB, im Preis- und Leistungsverzeichnis oder in der FAQ — und dort sind sie eindeutig. Alle Angaben stammen aus den unten verlinkten Primärquellen, Stand 01.08.2026.
| Anbieter / Produkt | Erstlaufzeit | Verlängerung | Kündigungsfrist | Form |
|---|---|---|---|---|
| VR Payment, Standardvertrag (Ziff. 11.1) | 48 Monate ab Freischaltung | je 12 Monate | 3 Monate | Schriftform (Ziff. 11.4) |
| TeleCash, Standard laut FAQ | mind. 48 Monate | je 12 Monate | 3 Monate | schriftlich |
| REA Card (Ziff. 8.1) | 60 Monate ab Versand/Installation | je 12 Monate | 3 Monate | Textform |
| PAYONE All Time Flex | 24 Monate | 12 Monate | bis zum dritten Monat vor Vertragsende | nicht ausgewiesen |
| CCV, online abgeschlossene Miete | 12 Monate | automatisch | 1 Monat | nicht ausgewiesen |
| PAYONE Tap on Mobile | keine | — | monatlich kündbar | nicht ausgewiesen |
Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens tragen beide Marktführer dieselbe Regel: Die 48 Monate sind kein Ausrutscher eines einzelnen Anbieters, sondern der deutsche Branchenstandard. Zweitens enthalten beide Klauseln denselben Vorbehalt — "vorbehaltlich abweichender Vereinbarung" beziehungsweise "soweit nichts anderes vereinbart wurde". Was im Einzelfall unterschrieben wurde, steht deshalb nur im eigenen Vertrag, nicht in der AGB-Fassung im Netz. Ein Vergleichsportal nennt für TeleCash abweichend 24 bis 60 Monate; das ist eine Größenordnung aus zweiter Hand und wiegt weniger als die Angabe des Anbieters selbst.
Warum vier Jahre überhaupt zulässig sind
§ 309 Nr. 9 BGB begrenzt Laufzeiten in Formularverträgen auf zwei Jahre und Kündigungsfristen auf drei Monate. Diese Vorschrift gilt nach § 310 Abs. 1 BGB aber nicht gegenüber Unternehmern. Als Händler steht man nicht unter dem Verbraucherschutz, den man aus dem Fitnessstudiovertrag kennt; geprüft wird nur die allgemeine Angemessenheit nach § 307 BGB. Auch der Kündigungsbutton, den man aus Online-Abos kennt, greift hier nicht — er ist Verbraucherrecht. Bleibt § 314 BGB, die Kündigung aus wichtigem Grund. Der liegt bei Unzufriedenheit mit dem Preis nicht vor, unter Umständen aber bei anhaltenden Ausfällen, die der Anbieter trotz Fristsetzung nicht abstellt. Was im Einzelfall trägt, klärt ein Anwalt, nicht dieser Text.
Die Frist rückwärts rechnen
Der häufigste Fehler ist, vom Vertragsdatum statt vom Laufzeitbeginn zu rechnen. VR Payment lässt die Frist ab Freischaltung laufen, REA Card ab Versand beziehungsweise Installation — zwischen Unterschrift und diesem Datum liegen schnell sechs Wochen.
| Fall | Laufzeitbeginn | Ende Mindestlaufzeit | Kündigung muss zugehen bis |
|---|---|---|---|
| VR Payment, 48 Monate | 12.04.2023 (Freischaltung) | 12.04.2027 | 12.01.2027 |
| REA Card, 60 Monate | 05.06.2022 (Installation) | 05.06.2027 | 05.03.2027 |
| PAYONE All Time Flex, 24 Monate | 01.10.2024 | 30.09.2026 | 30.06.2026 |
Was ein verpasster Termin je nach Bonwert kostet
Ein zusätzliches Jahr ist nicht automatisch ein teures Jahr — das hängt am Bonwert. Gegenübergestellt: ein Pauschaltarif mit 1 Prozent auf den gesamten Kartenumsatz gegen eine getrennt ausgewiesene Struktur mit 0,26 Prozent girocard, 1,49 Prozent Kreditkarte, 0,08 Euro je Transaktion und 12,90 Euro Miete. Die Prozentsätze stammen aus dem PAYONE-Classic-Tarif und dem REA-Smart-Light-Tarif (Stand 01.08.2026), der Kartenmix ist angenommen: 90 Prozent girocard in der Bäckerei, je 70 Prozent in Restaurant und Handwerksbetrieb. Die letzte Spalte zeigt, was der Pauschaltarif gegenüber der getrennten Struktur über zwölf Monate ausmacht — positiv heißt: Der Pauschaltarif ist teurer.
| Betrieb | Ø-Bon | Zahlungen/Monat | Pauschal 1 % | getrennt ausgewiesen | Differenz je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Bäckerei | 6,80 € | 1.500 | 102,00 € | 171,97 € | −839,64 € |
| Restaurant | 38,00 € | 700 | 266,00 € | 236,21 € | +357,48 € |
| Handwerksbetrieb | 240,00 € | 120 | 288,00 € | 203,66 € | +1.012,08 € |
Die Bäckerei fährt mit dem Pauschaltarif besser, weil das feste Transaktionsentgelt bei 6,80 Euro Bon durchschlägt — für sie ist das verlängerte Jahr sogar das günstigere. Beim Handwerksbetrieb ist es umgekehrt: Dort kostet das verpasste Kündigungsfenster rund 1.012 Euro. Wer nicht weiß, in welcher der drei Zeilen er steht, sollte das vor der Kündigung ausrechnen und nicht danach.
Fünf Fallen jenseits der Frist
Die Kopplung. Terminalmiete, Netzbetrieb und Akzeptanzvertrag sind oft drei Verträge mit drei Laufzeiten. Wer nur einen kündigt, zahlt die anderen weiter. Bei REA Card gilt die Inanspruchnahme des Servicepakets ausdrücklich für die gesamte Vertragslaufzeit und kann nicht separat gekündigt werden.
Die Geräterückgabe. VR Payment sieht die Rücksendung auf Kosten des Händlers vor und nach vier Wochen eine Vertragsstrafe von 600 Euro je Terminal (Ziff. 2.3). REA Card verlangt die Ablieferung spätestens drei Monate nach Nutzungsende, zwei Wochen vorher angekündigt, auf Kosten und Gefahr des Händlers (Ziff. 12).
Die Zustimmungsfiktion. REA Card teilt AGB-Änderungen zwei Monate vorher in Textform mit; Schweigen gilt als Zustimmung. Wer widerspricht, muss damit rechnen, dass der Anbieter binnen eines Monats zum Ende des Folgemonats selbst kündigt (Ziff. 13). VR Payment behält sich Änderungen "einschließlich der Preisgestaltung" mit zwei Monaten Vorlauf vor.
Die Schadenspauschale. Kündigt REA Card außerordentlich wegen Zahlungsverzugs ab zwei Monatsraten, werden 50 Prozent der Summe der Monatsmieten und Servicegebühren bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit als Einmalbetrag fällig (Ziff. 8.2 und 8.3).
Der Wechsel im laufenden Vertrag. Selbst wer bleibt, kommt an bessere Konditionen nicht schnell heran: Bei VR Payment ist ein Wechsel zu abweichenden girocard-Autorisierungsentgelten drei Monate vorher schriftlich zu beantragen, nur zum Kalendermonatswechsel und frühestens nach zwölf Monaten Laufzeit möglich (Ziff. 6.2).
In dieser Reihenfolge vorgehen
- Laufzeitbeginn feststellen — Freischaltungs- oder Installationsdatum, nicht das Unterschriftsdatum. Es steht im Aktivierungsprotokoll oder auf der ersten Rechnung.
- Stichtag ausrechnen und in den Kalender legen, mit vier Wochen Vorlauf. Ein Termin, den man nur im Kopf hat, ist kein Termin.
- Alle Verträge zählen: Terminalmiete, Netzbetrieb, Akzeptanz, Servicepaket, Kassenlizenz, TSE. Jeder mit eigener Laufzeit.
- Form einhalten: Schriftform heißt Unterschrift auf Papier, Textform reicht per E-Mail. Im Zweifel beides — und immer mit Zugangsnachweis, denn maßgeblich ist der Zugang, nicht der Versand.
- Zugang bestätigen lassen. Ohne Bestätigung existiert die Kündigung im Streitfall nicht.
- Erst danach den neuen Vertrag unterschreiben, mit dem Datum des Übergangs. Zwei parallel laufende Verträge sind der teuerste Ausgang.
- Rückgabe terminieren, solange die Frist läuft — sonst wird aus einer korrekten Kündigung eine Vertragsstrafe.
Quellen
- VR Payment: Geschäftsbedingungen Terminalüberlassung und Netzbetrieb (PDF), Ziff. 11.1, 11.4, 2.3, 6.2
- REA Card: Vertragspartnerbedingungen POS-Service (PDF, Stand 04/2025), Ziff. 8.1 bis 8.3, 12, 13
- TeleCash: FAQ zu Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist
- PAYONE: All Time Flex — Laufzeit und Kündigungsregel
- § 309 Nr. 9 BGB — Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (gesetze-im-internet.de)
- § 310 Abs. 1 BGB — Anwendungsbereich der Klauselverbote (gesetze-im-internet.de)