Selbständigenverband ESD lehnt die Kartenzahlungspflicht ab — und beruft sich dabei auf die Bundesbank
Der Europaverband der Selbständigen hat am 13. September 2026 die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit zurückgewiesen. Sein Hauptargument: Nach der Bundesbank-Studie zum Zahlungsverhalten wurden 2025 bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt — der Markt regele den Wandel von selbst.
Was ist passiert
Die erste organisierte Gegenwehr gegen die geplante Kartenzahlungspflicht kommt nicht aus dem Handel, sondern von den Selbständigen. Der Europaverband der Selbständigen — Deutschland (ESD) e.V. hat am 13. September 2026 eine Medieninfo veröffentlicht und lehnt darin die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit ab. ESD-Präsident Timo Lehberger nennt die Kartenakzeptanz eine unternehmerische Entscheidung, die dem gehöre, der das Risiko trage. Der Verband verweist auf die Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025", nach der 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos und 45 Prozent bar bezahlt wurden — der Bargeldanteil sank damit gegenüber 2023 um sechs Prozentpunkte, die Debitkarte kam auf 26 Prozent der Transaktionen. Der Markt regele den Wandel längst selbst. Scharf kritisiert der ESD die Begründung des Ministeriums mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche: Damit stünden Betriebe, die weiter Bargeld annehmen wollen, unter Generalverdacht. Der Verband appelliert an Abgeordnete von CDU und CSU sowie an den Seeheimer Kreis der SPD, im laufenden Verfahren zu intervenieren. Die Eckpunkte sind weiterhin in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss ist für dieses Jahr geplant.
Wen es trifft
Kleinbetriebe ohne Terminal: Imbisse, Marktstände mit Gewerbe, Handwerker mit Barverkauf, Solo-Selbständige mit Kundenkontakt. Also genau die Gruppe, die bei einer Pflicht ab 2027 erstmals über Vertrag, Gerät und Entgelte entscheiden müsste — und dafür bisher keinen Anlass hatte.
Einordnung
Der ESD liefert das beste Argument gegen die eigene Position gleich mit. Wenn 55 Prozent der Einkäufe bereits bargeldlos laufen, dann trifft die Pflicht eine schrumpfende Minderheit von Betrieben — und für die ist der Umstellungsaufwand kleiner, als der Verband ihn zeichnet. Ein Terminal ist kein Projekt, es ist eine Entscheidung über Vertragslaufzeit und Entgeltmodell. Beim Punkt Kosten hat der Verband allerdings recht, und das sagen wir Händlern jeden Tag: Bargeld und girocard sind am POS die günstigsten Wege, internationale Debit- und Kreditkarten die teuersten. Wer per Gesetz eine Zahlart öffnen muss, öffnet in der Praxis alle — und genau daran wird gerechnet.
Der Vorwurf des Generalverdachts trifft dagegen einen wunden Punkt im Ministeriumspapier. Verbraucherfreundlichkeit und Steuerdurchsetzung sind zwei verschiedene Begründungen mit zwei verschiedenen Rechtsfolgen. Wer beides in dieselben Eckpunkte schreibt, darf sich über den Ton der Stellungnahmen nicht wundern. Für Betriebe ändert das nichts an der Terminlage: Kabinett noch 2026, Inkrafttreten 2027. Wer wartet, bis das Gesetz steht, verhandelt im Nachfragehoch.
Was jetzt zu tun ist
- Wer heute nur Bargeld nimmt: den eigenen Bonschnitt und die Zahl der Transaktionen pro Tag aufschreiben. Ohne diese zwei Zahlen ist kein Terminalangebot bewertbar.
- Angebote nicht nach Monatsmiete vergleichen, sondern nach Gesamtkosten je 1.000 Euro Umsatz — getrennt nach girocard und internationalen Karten.
- Den Gang des Verfahrens verfolgen: Kabinettsbeschluss und Härtefallregelung entscheiden darüber, ob der eigene Betrieb überhaupt erfasst wird.
Quellen
- Europaverband der Selbständigen — Deutschland (ESD) e.V.: Medieninfo „Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht" (13.09.2026)
- verbaende.com: Pressemitteilung des ESD im Volltext (14.09.2026)
- Deutsche Bundesbank: Bargeldlos im Trend — Zahlungsverhalten in Deutschland 2025 (17.06.2026)
- Deutsche Bundesbank: Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025", Stand Juli 2026 (PDF)