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Digitaler Euro: EZB sucht Händler für Experimente mit E-Belegen und bedingten Zahlungen — Frist 9. November

Die EZB hat am 28. September 2026 eine neue Runde ihrer Innovationsplattform zum digitalen Euro ausgeschrieben. Händler, Zahlungsdienstleister, Fintechs und andere können sich bis 9. November 2026, 17:00 Uhr MEZ, bewerben; die Experimente zu integrierten elektronischen Belegen, Zahlungen mit mehreren Beteiligten und bedingten Zahlungen laufen von Januar bis Juni 2027.

Was ist passiert

Die Europäische Zentralbank hat am 28. September 2026 zu einer neuen Runde ihrer Innovationsplattform für den digitalen Euro aufgerufen. Angesprochen sind ausdrücklich Händler, Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister, Fintechs, Verbraucherverbände, öffentliche Stellen und Forschungseinrichtungen; gemeinsame Bewerbungen über Rollen hinweg sind erwünscht. Es gibt zwei Stränge: Im Experimentierstrang (Januar bis Juni 2027) entwickeln Teilnehmer Funktionen wie integrierte elektronische Belege, Zahlungen mit mehreren Zahlern oder Empfängern, bedingte Zahlungen und neue App-Funktionen und liefern einen Proof of Concept samt Ergebnisbericht. Der Erkundungsstrang arbeitet in Workshops in Frankfurt, unter anderem zu KI im Zahlungsverkehr. Bewerbungsschluss ist Montag, der 9. November 2026, 17:00 Uhr MEZ. Die EZB betont, dass die Entscheidung über eine Ausgabe erst nach Abschluss der Gesetzgebung fällt.

Wen es trifft

Händler und Kassenanbieter, die beim Thema digitaler Beleg ohnehin investieren müssen, Zahlungsdienstleister und Netzbetreiber, die Händlerfunktionen anbieten wollen, und Verbände, die mitreden möchten, bevor Regeln feststehen. Diese Runde ist getrennt vom Händleraufruf für den Pilotbetrieb, der bis 27. Oktober läuft.

Einordnung

Bisher wurde der digitale Euro für Händler fast nur über Kosten verhandelt: Was darf er kosten, ist er billiger als die Karte. Diese Ausschreibung verschiebt den Blick auf das, was er können soll. Und der erste Punkt auf der Liste ist ausgerechnet der elektronische Beleg — also genau das, was Deutschland mit dem Zweiten Kassengesetz ab 2028 an die Kasse bringen will. Wenn Beleg und Zahlung in einem Vorgang zusammenlaufen, ist das für Händler ein echter Nutzen, den heute keine Karte liefert.

Die Kehrseite: Experimente ohne Preisschild bleiben Vorarbeit. Solange das Vergütungsmodell im Trilog offen ist, bleibt jede Funktion ein Versprechen, das der Händler später bezahlt. Das gleiche Muster habe ich bei Wero beschrieben. Wer mitmacht, gestaltet mit — aber sollte nicht erwarten, dass die Kostenfrage in einem Workshop entschieden wird.

Was jetzt zu tun ist

  1. Händler mit eigener App oder Kundenkonto: prüfen, ob eine gemeinsame Bewerbung mit dem Kassen- oder Zahlungsdienstleister zum Thema E-Beleg Sinn ergibt — Frist 9. November, 17:00 Uhr MEZ.
  2. Die Anforderungen an den digitalen Beleg aus dem Kassengesetz-Entwurf und aus einem möglichen digitalen Euro nebeneinanderlegen, statt zweimal zu investieren.
  3. Die Pilot-Bewerbung für Online-Händler (bis 27. Oktober) nicht mit dieser Ausschreibung verwechseln — es sind zwei getrennte Verfahren.

Quellen

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