Digitaler Euro: Was kommt auf Händler zu, und was kostet die Annahme?
Wer heute Karte nimmt, wird den digitalen Euro nach allen bisherigen Entwürfen ebenfalls annehmen müssen. Offen ist vor allem eine Zahl: der Gebührendeckel. Was im Kommissionsentwurf steht, wo Rat und Parlament auseinanderliegen und was ein Händler bis 2029 wirklich tun muss.
Die kurze Antwort
Wer heute Karte an der Kasse annimmt, wird nach allen bisher vorliegenden Entwürfen auch den digitalen Euro annehmen müssen, frühestens ab 2029. Was das kostet, ist die eigentlich offene Frage: Der Entwurf deckelt das Händlerentgelt, aber die Obergrenze ist noch nicht beziffert, und genau darüber streiten Rat und Parlament gerade.
Bis dahin muss niemand etwas kaufen oder umrüsten. Wer jetzt Terminal- oder Acquiring-Verträge verlängert, sollte aber wissen, worauf er achtet.
Wo das Verfahren steht (Stand 24.09.2026)
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 28.06.2023 | Kommission legt den Verordnungsentwurf COM(2023) 369 vor |
| 19.12.2025 | Rat beschließt sein Verhandlungsmandat |
| 09.07.2026 | Europäisches Parlament beschließt seine Position, 416 zu 169 Stimmen (heise) |
| 13.07.2026 | Erster politischer Trilog |
| 10.09.2026 | Zweiter politischer Trilog, Schwerpunkt Händlerentgelte (etailment, 21.09.2026) |
| 27.10.2026 | Bewerbungsschluss für Online-Händler im EZB-Pilot |
| Ende 2026 | angestrebter Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (Bundesbank) |
| 2. Hj. 2027 | zwölfmonatiger Pilot mit 36 ausgewählten Zahlungsdienstleistern |
| 2029 | mögliche erste Ausgabe, nur wenn das Gesetz steht |
Die Bundesbank formuliert es klar: Der digitale Euro kann nur herausgegeben werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Alles unten ist deshalb Entwurfsstand, nicht geltendes Recht.
Muss ich den digitalen Euro annehmen?
Der digitale Euro soll gesetzliches Zahlungsmittel werden. Das heißt nach Artikel 7 des Entwurfs: Annahmepflicht zum vollen Nennwert, Zuschläge verboten. Die Ausnahmen stehen in Artikel 9, und hier unterscheiden sich die Fassungen:
| Fassung | Wer darf ablehnen? |
|---|---|
| Kommission (2023) | Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme sowie gemeinnützige Organisationen, außer sie nehmen vergleichbare digitale Zahlungsmittel an |
| Rat (Dezember 2025) | Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die nur Überweisung, Lastschrift (nicht an der Kasse ausgelöst) und/oder Bargeld annehmen, unabhängig von der Größe |
| Parlament (Juli 2026) | nimmt laut Freshfields kleine und Kleinstunternehmen aus; Details werden im Trilog verhandelt |
„Vergleichbare digitale Zahlungsmittel“ definiert der Entwurf in Artikel 2 Nummer 25 ausdrücklich: Debitkartenzahlung und Echtzeitzahlung an der Kasse. Übersetzt heißt das: Wer ein girocard-Terminal auf dem Tresen hat, fällt nach Kommission und Rat nicht unter die Ausnahme, egal wie klein der Laden ist. Nur wenn sich die Parlamentslinie durchsetzt, bleibt der Kleinbetrieb frei. Zusätzlich verbietet Artikel 10, den digitalen Euro per AGB auszuschließen.
Was darf die Annahme kosten?
Die Regel steht in Artikel 17 Absatz 2 des Kommissionsentwurfs: Das Händlerentgelt darf den niedrigeren von zwei Werten nicht übersteigen, entweder die Kosten der Zahlungsdienstleister plus angemessenem Gewinn oder die Entgelte für vergleichbare digitale Zahlungsmittel. Absatz 6 ergänzt: Das Händlerentgelt ist die einzige Gebühr je Transaktion; für das Auf- und Entladen des digitalen Euro darf dem Händler nichts berechnet werden.
Seitdem haben beide Gesetzgeber ein Übergangsmodell eingezogen, weil es am Anfang keine belastbaren Kostendaten gibt:
| Punkt | Rat | Parlament (laut Freshfields und netzpolitik.org, 23.06.2026) |
|---|---|---|
| Übergangsphase | Deckel nach vergleichbaren Zahlungsmitteln, höchstens zehn Jahre ab Erstausgabe | Deckel nach vergleichbaren digitalen Zahlungsmitteln, genannt werden fünf Jahre, danach Überprüfung |
| Bezugsgröße | euroraumweit einheitlicher Deckel, nationaler Deckel, wenn der Landesschnitt deutlich niedriger liegt | Deckel je einzelnem Händler: nicht mehr als für vergleichbare digitale Zahlungen |
| Danach | Kosten plus angemessener Gewinn | kostenbasiert, außer die Kommission stellt fest, dass der Übergangsdeckel für Händler günstiger ist; dann kann er bleiben |
Für einen deutschen Händler ist das keine Formalie. Die girocard kostet ihn nach unserer eigenen Übersicht meist 0,18 bis 0,3 Prozent (siehe Kostenbausteine), deutlich weniger als der Mittelwert vieler Euroländer. Ein Deckel nach Euroraum-Durchschnitt könnte über dem liegen, was er heute zahlt.
Rechenbeispiel: warum die Bezugsgröße zählt
Modellrechnung mit frei gewählten Sätzen, keine veröffentlichte Obergrenze: Ein Händler zahlt heute 0,25 Prozent für die girocard. Angenommen, ein euroraumweiter Deckel läge bei 0,40 Prozent und der Anbieter schöpft ihn aus.
| Bonwert | girocard heute (0,25 %) | Deckel je Händler (EP-Logik) | Euroraum-Deckel, angenommen 0,40 % |
|---|---|---|---|
| 8 € (Bäckerei) | 2,0 Cent | höchstens 2,0 Cent | bis 3,2 Cent |
| 25 € (Einzelhandel) | 6,25 Cent | höchstens 6,25 Cent | bis 10,0 Cent |
| 80 € (Restaurant) | 20,0 Cent | höchstens 20,0 Cent | bis 32,0 Cent |
Bei 15.000 Euro Monatsumsatz in digitalem Euro wären das 37,50 Euro gegen bis zu 60 Euro. Genau diesen Unterschied verhandelt der Trilog, und genau deshalb hat der Rat den nationalen Deckel eingebaut. Welche Variante kommt, entscheidet sich bis Jahresende.
Brauche ich neue Hardware?
Das ist offen. Die EZB schreibt in ihren FAQ von einer nahtlosen Integration in bestehende Kassensysteme, Zahlungen sollen per Handy am Terminal laufen, auch offline. Ob das eigene Gerät dafür ein Software-Update bekommt oder getauscht werden muss, hängt vom Anbieter ab, und das weiß heute kein Händler verlässlich. Ein Punkt ist dagegen schon absehbar: Unternehmen sollen selbst keine digitalen Euro halten. Einnahmen landen also auf dem Geschäftskonto, die Kassenbuchung ändert sich kaum.
Was ich Händlern jetzt rate
- Nichts kaufen, nichts umrüsten. Vor 2029 gibt es keine Pflicht.
- Bei jeder Vertragsverlängerung über 2028 hinaus schriftlich klären: Wird das Terminal den digitalen Euro per Update können, und wer trägt die Anbindungskosten?
- Ins Angebot schauen, ob Mindestlaufzeiten neue Zahlverfahren ausschließen oder zusätzlich bepreisen dürfen.
- Den eigenen girocard-Satz kennen. Er ist später die Messlatte, an der sich zeigt, ob der digitale Euro für Sie teurer oder billiger wird.
- Online-Händler mit eigener Entwicklung: Pilot-Aufruf der EZB prüfen, Frist 27. Oktober 2026.
- Den Trilog-Abschluss Ende 2026 abwarten und erst dann rechnen. Bis dahin ist jede Zahl zum Deckel eine Annahme, auch die in diesem Text.
Quellen
- Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final (EUR-Lex)
- Rat der EU: Verhandlungsmandat zum digitalen Euro, Dok. 16695/25 vom 17.12.2025 (PDF)
- Deutsche Bundesbank: Digitaler Euro, Stand der Dinge
- Europäische Zentralbank: FAQs on the digital euro
- Freshfields: Europe's digital euro heads to last stage of negotiations (Juli 2026)
- heise online: Digitaler Euro, Trilog startet, viele technische Fragen bleiben