Kabinett beschließt Kassenpflicht ab 2028: Die offene Ladenkasse endet bei 100.000 Euro Umsatz
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Ab 1. Januar 2028 brauchen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ein elektronisches Kassensystem, Ausnahme bei weniger als 12.000 Euro Barumsatz. Der Papierbon wird zur Ausnahme, Belege kommen per QR-Code, Link oder Kundenkonto.
Was ist passiert
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Regierungsentwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen, offiziell Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Laut Bundesregierung gilt ab 1. Januar 2028 eine Pflicht zum elektronischen Kassensystem für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz; wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr macht, ist ausgenommen. Zugleich soll der Papierbon durch digitale Belege ersetzt werden, etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Papier gibt es nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Die Regierung schätzt rund 115.000 offene Ladenkassen und eine Entlastung beim Erfüllungsaufwand von etwa 106 Millionen Euro pro Jahr. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten; unser Wochenbriefing zur KW 39 hatte den Beschluss noch nicht erfasst.
Wen es trifft
Betriebe mit offener Ladenkasse über 100.000 Euro Umsatz, vor allem kleine Gastronomie, Imbisse, Bäckereien und Marktstände. Dazu alle Kassenbetreiber, weil der Bon digital wird.
Einordnung
Der Papierbon verschwindet, aber die Kasse kommt. Für Betriebe mit elektronischer Kasse ist das eine Erleichterung, für Betriebe mit Schublade eine Investition. Ich halte die Richtung für richtig, weil sie gleiche Regeln für alle schafft: Der ehrliche Gastronom mit zertifizierter Kasse konkurriert heute mit dem Nachbarn, der seine Einnahmen per Hand zählt.
Der Punkt, den ich in der Beratung am häufigsten sehe: Wer auf eine elektronische Kasse umstellt, kauft Kasse und Kartenterminal oft getrennt, bei zwei Anbietern mit zwei Laufzeiten. Dann tippt das Personal den Betrag zweimal, und jeder Tippfehler landet in der Kassenabrechnung. Österreich zeigt ab 1. Oktober, wie digitale Belege praktisch laufen. Bis 2028 ist Zeit, das in Deutschland sauber zu planen, und nicht erst im Dezember 2027.
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, ob der Betrieb über 100.000 Euro Jahresumsatz liegt und wie hoch der Bargeldanteil ist.
- Bei neuer Kasse gleich die Anbindung ans Kartenterminal verlangen, damit der Betrag automatisch übergeben wird.
- Laufende Kassen- und Terminalverträge so legen, dass sie vor 2028 zusammen neu verhandelt werden können.