Österreich: Ab 1. Oktober reicht der Beleg auf dem Display, auch bei Bankomatkarte
Ab 1. Oktober 2026 dürfen österreichische Unternehmen den Registrierkassenbeleg digital bereitstellen, per E-Mail, App oder auf einem Kundendisplay zum Scannen. Kunden und Finanzbehörde können weiter einen Papierbeleg verlangen, bis Geschäftsschluss am selben Tag. Die angekündigte Beleglotterie kommt dagegen nicht: Das Finanzministerium hat sie im Mai 2026 abgesagt.
Was ist passiert
Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich die Neufassung von § 132a der Bundesabgabenordnung in Kraft, beschlossen mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 97/2025). Der Beleg muss weiterhin von der Registrierkasse erstellt und signiert werden, darf laut Finanzministerium aber digital bereitgestellt werden: per E-Mail, App oder Download oder als Anzeige auf einem kundenzugewandten Display, von dem der Kunde ihn scannt oder abfotografiert. Die Art der Belegerteilung ist im Kassensystem zu dokumentieren. Kunden und Organe der Abgabenbehörde können einen Papierbeleg verlangen, sofort oder bis Geschäftsschluss am selben Tag. Die als Begleitmaßnahme geplante Beleglotterie über FinanzOnline kommt nicht: Der Finanzausschuss vertagte den Antrag im Jänner, im Mai sagte das Finanzministerium sie laut ORF ab.
Wen es trifft
Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe in Österreich, also ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen. Wichtig für Kartenakzeptanz: Nach § 131b BAO gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte als Barzahlung.
Einordnung
Der häufigste Denkfehler, den ich bei Händlern sehe: Wer nur Karte nimmt, glaubt, er habe keine Barumsätze. In Österreich ist das falsch, die Bankomatkarte zählt wie der Geldschein. Damit trifft die neue Belegregel genau die Betriebe, die ihre Kasse längst digital führen, und der Zettel aus dem Kartenterminal ist kein signierter Registrierkassenbeleg. Er ersetzt ihn nicht.
Die Erleichterung selbst ist gut gemacht, weil sie die Wahl beim Betrieb lässt und das Papier-Recht beim Kunden. Praktisch hängt sie an einer Frage, die im Gesetz nicht steht: Hat die Kasse ein Display, das der Kunde sieht, während er am Terminal bezahlt? Viele kleine Betriebe haben das nicht. Und das Recht auf Papier bis Geschäftsschluss heißt: Der Drucker bleibt im Laden. Deutschland plant dasselbe übrigens erst für 2028, das Bundeskabinett hat den Entwurf am 23. September beschlossen.
Was jetzt zu tun ist
- Beim Kassenanbieter klären, ob die Kasse digitale Belege ausgeben und die Art der Belegerteilung dokumentieren kann.
- Den Bezahlablauf an der Theke durchspielen: Wo sieht der Kunde den QR-Code, während er mit Karte zahlt?
- Den Belegdrucker nicht abbauen, Papier auf Verlangen bleibt Pflicht.
Quellen
- BMF: Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme ab 1. Oktober 2026
- USP: Digitaler Beleg statt Kassenzettel (06.03.2026)
- RIS: Bundesabgabenordnung, §§ 131b und 132a
- Parlament: Finanzausschuss vertagt Gesetz zu Beleglotterien (PK0029, 20.01.2026)
- ORF: Finanzministerium sagt geplante Beleglotterie ab (22.05.2026)