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MeldungRegulierung & Recht

HDE gegen die Kartenzahlungspflicht: kein Bedarf, aber bitte Surcharging

Der Handelsverband Deutschland hat am 16. September 2026 die geplante gesetzliche Pflicht zur Annahme digitaler Zahlungsmittel abgelehnt. Begründung: An den Kassen des Einzelhandels gehe nach Verbandsangaben in 99 Prozent der Fälle ohnehin längst beides. Kommt die Pflicht doch, fordert der HDE das Recht, Kartengebühren an Kunden weiterzugeben.

Was ist passiert

Der Handelsverband Deutschland hat am 16. September 2026 erstmals förmlich zu den Eckpunkten aus dem Bundesfinanzministerium Stellung genommen und eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für digitale Zahlungsmittel abgelehnt. HDE-Experte Ulrich Binnebößel begründet das damit, dass „an den Kassen des Einzelhandels in 99 Prozent der Fälle ohnehin längst beides" gehe — Bargeld und Karte; die Zahl ist eine Verbandsangabe, keine erhobene Statistik. Eine Pflicht schaffe deshalb vor allem zusätzliche Bürokratie. Der HDE warnt zudem, eine allgemein formulierte Annahmepflicht erzeuge beim Kunden die Erwartung, dass praktisch jede verbreitete Karte akzeptiert werde, und stärke damit die internationalen Kartensysteme. Lehnt der Gesetzgeber das Argument ab, fordert der Verband als Ausgleich Surcharging, also das Recht, Kartengebühren an Kunden weiterzureichen. Der Stand des Vorhabens selbst ist unverändert: Die Eckpunkte sind seit dem 11. September über dpa bekannt, sie stecken in der Ressortabstimmung, eine eigene Pressemitteilung des Ministeriums gibt es bis heute nicht.

Wen es trifft

Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleister mit kleinen Durchschnittsbons — und jeden Händler, der heute nur girocard annimmt und morgen erklären muss, warum die Kreditkarte des Kunden nicht durchgeht.

Einordnung

Der eigentliche Konflikt steht nicht im ersten Absatz der HDE-Meldung, sondern im vorletzten. Ob 99 Prozent der Kassen schon beides können, ist Nebenkriegsschauplatz — wer als Netzbetreiber Anträge sieht, weiß, dass der Nachrüstdruck längst aus dem Markt kommt und nicht aus Berlin. Der Punkt, an dem es wirklich weh tut, ist die Frage: Akzeptanzpflicht wofür genau? „Ein gebräuchliches Zahlverfahren" klingt im Eckpunktepapier harmlos. In der Praxis entscheidet dieser Halbsatz darüber, ob ein Bäcker mit girocard durchkommt oder ob er am Ende Debit- und Kreditkarten internationaler Systeme mit deutlich anderen Entgelten mitschleppen muss, weil der Kunde sonst an der Kasse steht und nicht zahlen kann.

Beim Surcharging bin ich anderer Meinung als der HDE, und zwar aus Händlerinteresse. § 270a BGB verbietet Aufschläge genau dort, wo die Interchange gedeckelt ist — bei Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten aus dem EWR. Diese Sperre aufzumachen, würde nicht die Kosten senken, sondern den Preiskampf an die Kasse verlagern, wo er zwischen Kassiererin und Kunde ausgetragen wird. Wer die Kosten drücken will, muss an die Stelle, an der sie entstehen: an die Bausteine der eigenen Abrechnung und an die Entgelte für Karten, die nicht unter den Deckel fallen — Firmenkarten und Nicht-EWR-Karten. Und wenn der Gesetzgeber schon reguliert, gehört genau dieser Satz in den Entwurf: welche Verfahren die Pflicht erfüllen. Alles andere ist eine Blankovollmacht für die Systeme, die der HDE zu Recht fürchtet.

Was jetzt zu tun ist

  1. Die eigene Abrechnung nach Kartenarten aufschlüsseln: Anteil girocard, EWR-Verbraucherkarten, Firmenkarten, Nicht-EWR-Karten. Das ist die Zahl, die im Fall einer Pflicht über die Mehrkosten entscheidet.
  2. Beim Netzbetreiber schriftlich klären lassen, welche Verfahren im bestehenden Vertrag ohne Preisänderung zuschaltbar sind — bevor eine gesetzliche Pflicht die Verhandlungsposition kippt.
  3. Die Verbandsdebatte verfolgen, aber nicht auf sie warten: Bis zum Kabinettsbeschluss verhandelt man als freiwilliger Kunde, danach als Pflichtkunde.

Quellen

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