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Stromsteuer für alle: Merz will Handel, Dienstleister und Haushalte auf EU-Minimum entlasten

Friedrich Merz will die Stromsteuer für alle auf das EU-Minimum senken, sagte er am 12. Oktober 2026. Bisher gilt das nur für rund 600.000 Firmen.

Was Merz am 12. Oktober angekündigt hat

Nach einer zweitägigen Klausur des CDU-Präsidiums hat Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz am 12. Oktober 2026 in Berlin angekündigt, die Stromsteuer „für alle“ auf das europäische Minimum zu senken. Finanzieren will er das aus Haushaltsspielräumen, die entstünden, wenn sich das Wachstum festige; die Prognose liegt laut Merz inzwischen bei 1,3 Prozent für dieses und 1,1 Prozent für das nächste Jahr. Einen Gesetzentwurf oder ein Datum gibt es nicht. Heute zahlen Haushalte und die meisten Betriebe 2,05 Cent je Kilowattstunde, das EU-Minimum liegt bei 0,1 Cent für Haushalte und 0,05 Cent für betriebliche Nutzung. Der BDEW begrüßte die Ankündigung am 13. Oktober und beziffert Steuern, Abgaben und Umlagen auf 12,9 von 38,9 Cent im Haushalts-Neukundenpreis. Wie sich der Strompreis im Wärmepreis einer Wärmepumpe niederschlägt, zeigt der Ratgeber zu den Wärmekosten pro Kilowattstunde.

Welche Betriebe und Vermieter bisher den vollen Satz zahlen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Mindestsatz von 0,05 Cent dauerhaft nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft ab 12,5 Megawattstunden Jahresverbrauch, laut Bundestag rund 600.000 Firmen, darunter die meisten Handwerksbetriebe. Den vollen Satz zahlen weiter Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Büros und Dienstleister, dazu Vermieter für Allgemeinstrom und Heizstrom von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern sowie alle Haushalte. Rechnerisch spart ein Laden mit 50.000 Kilowattstunden im Jahr rund 1.000 Euro netto, ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 81 Euro brutto.

Warum die Entlastung beim Heizen stärker wirkt als bei der Beleuchtung

Die Stromsteuer ist der Posten, an dem die Politik am schnellsten drehen kann, und sie trifft die Falschen. Wer heute mit Strom heizt, zahlt auf jede Kilowattstunde Wärmepumpenstrom dieselbe Steuer wie auf die Schaufensterbeleuchtung, während der Gaskessel nebenan nur Energiesteuer und CO₂-Preis trägt. Fällt die Stromsteuer, verschiebt sich der Vergleich zwischen Gas und Wärmepumpe spürbar, gerade in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

Die Einschränkung gehört dazu: Eine Klausur-Ankündigung ist kein Steuerbescheid. Schon 2025 war die Senkung für alle versprochen und dann aus Kostengründen auf die Industrie beschränkt worden. Wer jetzt Investitionen oder Mietkalkulationen auf zwei Cent weniger aufbaut, rechnet mit einem Gesetz, das es noch nicht gibt.

Was Betriebe und Vermieter jetzt tun sollten

  1. Aus der letzten Stromrechnung die Stromsteuer je Abnahmestelle herausrechnen, um die mögliche Entlastung pro Jahr zu kennen.
  2. Prüfen, ob der Betrieb schon heute zum produzierenden Gewerbe zählt und die Entlastung beim Hauptzollamt beantragen kann.
  3. Heizungs- und Mietkalkulationen mit und ohne Senkung rechnen und erst umstellen, wenn ein Gesetzentwurf mit Inkrafttreten vorliegt.

Quellen

Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise

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