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KommentarRegulierung & Recht

Die Kassenpflicht schützt den ehrlichen Händler, der Handelsverband kämpft an der falschen Front

Das Kabinett hat die Kassenpflicht ab 2028 beschlossen, der Handelsverband HDE lehnt sie in der jetzigen Form ab. Dabei trifft die Pflicht genau die Betriebe, die heute mit der Schublade einen Wettbewerbsvorteil gegen ehrliche Händler haben, und die Kritik sollte sich auf die Umsetzung richten statt auf die Pflicht.

Am 23. September hat das Bundeskabinett beschlossen, was in jedem anderen Bereich des Wirtschaftslebens selbstverständlich ist: Wer mehr als 100.000 Euro im Jahr umsetzt, soll ab 2028 seine Einnahmen in einem elektronischen System erfassen, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Der Handelsverband Deutschland lehnt diese Kassenpflicht in der jetzigen Form ab. Meine These: Die Kassenpflicht schützt den ehrlichen Händler, und wer sie bekämpft, verteidigt einen Wettbewerbsvorteil, den es nie hätte geben dürfen. Jetzt ist der Moment, das zu sagen, weil der Entwurf in den Bundestag geht und die Verbände dort noch einmal versuchen werden, die Pflicht aufzuweichen. Die Energie wäre an anderer Stelle besser angelegt.

Was beschlossen ist

Laut Bundesregierung gilt ab dem 1. Januar 2028 eine Pflicht zum elektronischen Kassensystem für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Ausgenommen ist, wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr macht, dazu kommen Ausnahmen für einzelne Bereiche wie die Landwirtschaft. Die Regierung schätzt, dass es in Deutschland rund 115.000 offene Ladenkassen gibt, also Betriebe, die Bareinnahmen per Hand oder gar nicht aufzeichnen. Gleichzeitig wird der Papierbon zur Ausnahme: Belege kommen per QR-Code, Download-Link oder Kundenkonto, Papier nur noch auf Wunsch. Den Bürokratieabbau beziffert die Regierung auf rund 106 Millionen Euro Erfüllungsaufwand pro Jahr.

Nach der Zusammenfassung von PwC kommen eine verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle kassenpflichtigen Betriebe, eine Mitteilungspflicht beim TSE-Wechsel, neue Ordnungswidrigkeiten für fehlende Belegbereitstellung und ein eigener Straftatbestand für Manipulationsprogramme hinzu. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Die Details stehen in unserer Meldung zum Kabinettsbeschluss.

Der Einwand des Handels, ernst genommen

Der HDE hat seine Position am 19. August veröffentlicht, und sie ist nicht unvernünftig. Er erkennt an, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden muss. Er kritisiert, dass die Umsatzschwelle auch Unternehmen trifft, die trotz sechsstelligen Umsatzes kaum Bargeld annehmen. Er hält den Start 2028 für zu früh für die technischen Anpassungen. Er will die Bonpflicht ganz abschaffen und Belege nur noch auf Verlangen ausgeben. Und er fordert mehr Kontrollen bei vorsätzlichem Betrug statt teurer Auflagen für alle. Dazu kommt ein politischer Punkt: Der Verband hatte die Kassenpflicht nach eigener Darstellung nur unter der Bedingung mitgetragen, dass die Belegpflicht im Gegenzug komplett fällt. Dass sie nun als digitale Belegpflicht weiterlebt, empfindet er als Wortbruch.

Den letzten Punkt verstehe ich. Die anderen tragen nicht.

Das Argument mit dem geringen Bargeldanteil beantwortet der Entwurf selbst. Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr hat, also im Schnitt unter 1.000 Euro im Monat, ist laut Bundesregierung ausgenommen. Wer darüber liegt, nimmt nicht „kaum" Bargeld an, sondern regelmäßig. Und genau dort entsteht das Problem, um das es geht: Ein Umsatz, der nie eingetippt wurde, ist in keiner Buchhaltung zu finden.

Deshalb trägt auch das Kontrollargument nicht. Eine Kassennachschau in einem Betrieb mit offener Ladenkasse prüft Zettel, die der Betrieb selbst geschrieben hat. Mehr Prüfer finden in einer Schublade nicht mehr. Kontrolle braucht Daten, und die Kassenpflicht schafft die Daten erst. Wer „Kontrolle statt Pflicht" fordert, fordert in Wahrheit Kontrolle ohne Grundlage.

Und das Zeitargument: Zwischen Kabinettsbeschluss und Stichtag liegen mehr als 15 Monate. Österreich hat die Registrierkassenpflicht seit 2016 und lässt seit dem 1. Oktober dieses Jahres digitale Belege per Display, App oder E-Mail zu, wie unsere Meldung zur österreichischen Regel zeigt. Die Technik ist erprobt, sie ist nur in Deutschland noch nicht flächendeckend gekauft.

Wen die Schublade wirklich schützt

Hier liegt der Kern. Die offene Ladenkasse ist kein Freiraum für kleine Betriebe, sondern ein Wettbewerbsvorteil für die, die nicht alles eintippen. Der Gastronom mit zertifizierter Kasse und TSE meldet jeden Kaffee. Sein Nachbar mit Schublade kann es tun, muss es aber nicht. Wenn der zweite deshalb einen Euro billiger anbieten kann, verliert der erste Kunden, weil er ehrlich ist. Ein Verband, der beide vertritt, sollte sich entscheiden, wessen Interesse er schützt.

Ich lege offen: Ich verkaufe selbst Kartenterminals und Kassenanbindungen, und eine Kassenpflicht ist für meine Branche ein Geschäft. Gerade deshalb weiß ich auch, wo das Gesetz für Händler teuer werden kann, und das ist nicht die Pflicht an sich.

Die echte Kostenfalle liegt im Einkauf

Teuer wird es, wenn Betriebe 2027 unter Zeitdruck kaufen. Dann landen sie bei einer Kasse vom einen Anbieter und einem Terminal vom anderen, mit zwei Laufzeiten, zwei Hotlines und ohne Verbindung zwischen beiden. Das Personal tippt den Betrag zweimal, jeder Tippfehler wird zur Kassendifferenz, und die Kasse mit TSE dokumentiert diese Differenz jetzt revisionssicher. Wie eine saubere Kopplung über ZVT, O.P.I. oder Cloud-Schnittstelle funktioniert, steht im Ratgeber Kassenanbindung, das Verhältnis von TSE und Kartenterminal im Ratgeber zur Kassensicherungsverordnung.

Für den Vertrieb heißt das: Wer Kassen oder Terminals verkauft, wird in den nächsten 15 Monaten mit der Pflicht argumentieren. Das ist legitim, solange es stimmt. Es darf aber nicht so laufen wie bei der angeblichen Kartenzahlungspflicht, mit der seit Jahren Verträge verkauft werden, die es so nicht braucht, wie ich im September beschrieben habe. Diesmal ist die Pflicht echt. Umso mehr muss das Angebot passen.

Was ich fordere

Vom Gesetzgeber: die Schwelle von 100.000 Euro halten und die Barumsatz-Ausnahme so klar fassen, dass kein Betrieb raten muss. In den veröffentlichten Zusammenfassungen habe ich keine Klarstellung gefunden, ob Kartenumsätze dabei mitzählen; Österreich behandelt die Bankomatkarte als Barumsatz. Das muss vor dem Beschluss eindeutig im Gesetz stehen. Dazu gehört ein einheitliches, offenes Format für den digitalen Beleg, damit Kunden nicht für jeden Laden eine eigene App brauchen.

Von Kassen- und Terminalanbietern, also auch von meiner eigenen Zunft: Kassenanbindung als Standard, nicht als Aufpreis. Keine Kopplung einer Pflicht-Kasse an einen Terminalvertrag mit fünf Jahren Laufzeit. Und die Preise für TSE, Belegmodul und Schnittstelle offen ausweisen.

Von den Verbänden: Den Wortbruch bei der Belegpflicht dürfen sie anprangern. Die Kassenpflicht selbst sollten sie nicht bekämpfen, sondern ihren Mitgliedern beim Umstieg helfen, mit Sammelbeschaffung, Musterverträgen und klaren Checklisten. Das schützt die ehrlichen Mitglieder mehr als jede Ausnahme.

Und von Händlern mit offener Ladenkasse: Planen Sie jetzt, nicht im Dezember 2027. Kasse und Terminal gehören in eine Ausschreibung, und laufende Verträge sollten so enden, dass beides gemeinsam neu verhandelt werden kann.

Eine Pflicht, die alle gleich behandelt, ist keine Last für den ehrlichen Betrieb, sondern seine Versicherung gegen unfairen Wettbewerb. Der Handel sollte über das Wie der Kassenpflicht streiten, nicht über das Ob.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 04. Oktober 2026.

Quellen

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