Bundestag beschließt BEHG-Novelle: CO₂-Preis bleibt 2027 bei 55 bis 65 Euro
Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die BEHG-Novelle beschlossen. Der CO₂-Preis fürs Heizen bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne.
Was der Bundestag am 16. Oktober beschlossen hat
Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen, das Dritte BEHG-Änderungsgesetz (Drucksache 21/7869). Kern: Der nationale CO₂-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel bleibt 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne — wie schon 2026. Nötig wurde die Änderung, weil der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wurde. Ohne die Novelle hätte sich der Preis 2027 am schwankenden Durchschnitt des bestehenden EU-ETS 1 orientiert; der Immobilienverband GdW rechnete dabei mit 75 bis 85 Euro je Tonne. Was der CO₂-Preis für die Heizkostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter bedeutet, steht im Ratgeber zum CO₂-Preis 2027.
Wen der feste Korridor betrifft
Den Unterschied zwischen 65 und bis zu 85 Euro zahlt, wer fossil heizt. Das sind zuerst Haushalte und Vermieter mit Gas- und Ölheizungen, die den CO₂-Preis über die Brennstoffrechnung tragen und ihn nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) je nach energetischem Zustand des Gebäudes teils an die Mieter weitergeben dürfen. Betroffen sind ebenso Betriebe mit fossiler Prozess- oder Heizwärme, Logistik und Handwerk mit Diesel-Fuhrpark und alle, die Wärme über Brennstoffe einkaufen. Für sie ist der gedeckelte Korridor eine Entlastung gegenüber dem, was ein ungebremster ETS-1-Bezug 2027 bedeutet hätte — aber keine Entwarnung, denn gegenüber 2026 steigt der Preis am oberen Rand weiter.
Warum Planbarkeit hier mehr wert ist als der Cent-Betrag
Für Eigentümer und Betriebe ist an dieser Novelle weniger die Zahl wichtig als die Tatsache, dass es überhaupt eine feste Zahl gibt. Wer eine Heizung über 15 Jahre finanziert oder eine Nebenkostenabrechnung kalkuliert, braucht einen CO₂-Preis, auf den er sich verlassen kann, nicht einen Marktwert, der 2027 irgendwo zwischen 55 und 85 Euro landet. Der Korridor nimmt die Spitze aus dem Risiko und macht die Rechnung für ein weiteres Jahr planbar.
Die Entlastung ist aber geborgt. 2028 kommt der EU-ETS 2, und dann bestimmt der Markt den Preis, nicht mehr ein nationaler Korridor. Die eigentliche Botschaft dieser Novelle ist deshalb nicht „der CO₂-Preis bleibt günstig", sondern „das letzte ruhige Jahr läuft". Wer eine fossile Heizung betreibt, hat 2027 Zeit, die Alternative zu rechnen — danach wird fossiles Heizen dem Markt überlassen.
Was jetzt zu tun ist
- Den CO₂-Anteil auf der letzten Gas- oder Ölrechnung herausrechnen und mit 55 bis 65 Euro je Tonne für 2027 fortschreiben.
- Als Vermieter prüfen, welche Stufe des CO2KostAufG für das Gebäude gilt und welcher Anteil beim Eigentümer bleibt.
- 2027 als Planungsjahr nutzen: vor dem ETS-2-Start 2028 die Wärmeversorgung durchrechnen, statt den nächsten Preissprung abzuwarten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 17. Oktober 2026.
Quellen
- energate messenger: Bundestag beschließt BEHG-Novelle (16.10.2026)
- ADVANT Beiten: BEHG-Novelle – CO₂-Preis bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro
- Deutscher Bundestag: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG, Drucksache 21/7869
- Deutscher Bundestag: Anhörung Umweltausschuss zum BEHG (KW 41, 2026)
Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise