Grüngasquote: Was die BMWE-Eckpunkte für Gas- und Ölheizungen bedeuten
Das BMWE legte am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für eine Grüngasquote vor: ab 2028 ein Prozent, bis 2045 hundert Prozent, nur für private Haushalte.
Was das BMWE am 14. Oktober vorgelegt hat
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgestellt. Verkäufer von Erdgas und Heizöl müssen danach ab 2028 einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe beimischen: ein Prozent 2028, fünf Prozent 2030, 20 Prozent 2035, 50 Prozent 2040 und 100 Prozent 2045. Der Anstieg kann bei Marktproblemen gestreckt werden, das Ziel 2045 bleibt fest. Die Quote gilt nur für Brennstoff, der an private Haushalte geliefert wird; Industrie und Gewerbe, der Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen. Erfasst sind fossile Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden — für neuere Anlagen gilt die strengere „Biotreppe“ des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Bei Nichterfüllung droht eine Ersatzzahlung, deren Höhe die Eckpunkte offenlassen; grüner Wasserstoff wird anfangs dreifach angerechnet. Den konkreten Gesetzentwurf muss die Regierung laut GModG bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Wie sich Abgaben auf fossiles Heizen heute schon in der Umlage niederschlagen, zeigt der Ratgeber zum CO₂-Preis 2027 und zur Kostenaufteilung.
Wen die Quote trifft — und wen ausdrücklich nicht
Die Rechnung landet bei Eigentümern und Vermietern mit Gas- oder Ölheizung im Wohngebäude. Die Quote setzt zwar bei den Brennstoffverkäufern an, doch der Aufpreis für den grünen Anteil wird über den Brennstoffpreis weitergereicht und erscheint am Ende in der Heizkostenabrechnung der Mieter. Ausgenommen bleiben Gewerbe, Industrie und die Fernwärme — ein Betrieb mit eigenem Gaskessel trägt die Quote also nicht, ein Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung schon. Für Vermieter kommt die Belastung damit zusätzlich zum CO₂-Preis und zu steigenden Netzentgelten.
Warum die Quote die Heizkosten erhöht, bevor ein Kessel getauscht ist
Die Eckpunkte sind kein Heizungsverbot, sondern eine Preismechanik. Niemand muss die Gasheizung ausbauen; stattdessen wird das Gas, das durch sie läuft, Jahr für Jahr teurer, weil ein wachsender, teurer grüner Anteil beizumischen ist. Das wirkt wie der CO₂-Preis, nur zusätzlich — und es trifft ausgerechnet die Bestandsanlage, die vor dem Stichtag eingebaut wurde und eigentlich Bestandsschutz genießt. „Die Quote verteuert das Heizen schleichend über den Brennstoffpreis, ohne dass ein einziger Kessel getauscht wird — das macht sie für Vermieter schwerer kalkulierbar als eine einmalige Investitionsentscheidung.“ — Pedram Dadgar, Strategischer Berater der Green Contracting GmbH.
Die Einordnung gehört dazu: Noch ist es ein Eckpunktepapier, kein Gesetz, und der BDEW hält den stufenweisen Hochlauf zwar für sinnvoll, sieht aber erheblichen Diskussionsbedarf bei den Regeln. Die Prozentschritte, die Ersatzzahlung und die Anrechnung von Wasserstoff können sich im Gesetzgebungsverfahren bis zum 1. Dezember noch verschieben. Wer jetzt Mietkalkulationen auf feste Quotenkosten stützt, rechnet mit Zahlen, die noch nicht beschlossen sind.
Was Eigentümer und Vermieter jetzt tun sollten
- Prüfen, ob die eigene Gas- oder Ölheizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde — nur dann gilt die mildere Quote statt der strengeren GModG-Biotreppe.
- Die absehbare Mehrbelastung grob rechnen: wachsender grüner Anteil mal Brennstoffpreis, zusätzlich zum steigenden CO₂-Preis, und in die mittelfristige Heizkostenplanung einstellen.
- Bei anstehender Heizungsentscheidung die Quote in den Vergleich fossiler und nicht-fossiler Wärme einbeziehen, statt sie erst mit dem fertigen Gesetz zu beachten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 16. Oktober 2026.
Quellen
Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise