Jedes zweite Unternehmen nennt Bürokratie als größtes Standortproblem — im Handel steht etwas anderes vorn
Das ifo Institut hat am 21. September 2026 eine Sonderauswertung seiner Konjunkturumfrage veröffentlicht: 50 Prozent der Unternehmen nennen Bürokratie als größtes Standortproblem, Energiekosten 27 und Arbeitskosten 22 Prozent. Im Handel führt mit 25 Prozent die schwache Nachfrage — mehr als in jedem anderen Wirtschaftsbereich.
Was ist passiert
Das ifo Institut hat am 21. September 2026 eine Sonderauswertung seiner Konjunkturumfrage veröffentlicht. Die Hälfte der befragten Unternehmen nennt Bürokratie und Regulierung als größtes Problem des Wirtschaftsstandorts Deutschland; mit deutlichem Abstand folgen Energiekosten mit 27 und Arbeitskosten mit 22 Prozent. Die Belastung wächst mit der Betriebsgröße: Solo-Selbständige nennen Bürokratie zu 33 Prozent, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden zu 41 Prozent, kleine Unternehmen zu 50, mittlere zu 58 und große zu 59 Prozent. Nach Wirtschaftsbereichen fällt das Bild auseinander: In der Industrie nennen 39 Prozent die Energiekosten, im Dienstleistungssektor nur 17; das Baugewerbe verweist überdurchschnittlich auf fehlende Fachkräfte (29 Prozent) und lange Genehmigungsverfahren (13 Prozent). Im Handel steht die schwache Nachfrage vorn — 25 Prozent nennen die allgemeine Wirtschafts- und Auftragslage, mehr als in jedem anderen Bereich. Grundlage ist eine Sonderfrage der ifo Konjunkturumfrage vom Juli 2026 mit 4.449 ausgewerteten Antworten aus Industrie, Bau, Handel und Dienstleistungen; die Frage war als freier Text gestellt, Mehrfachnennungen waren möglich, die Anteile summieren sich deshalb auf mehr als 100 Prozent.
Wen es trifft
Einzelhandel, Gastronomie und Online-Shops — und dort besonders die Betriebe zwischen zehn und 250 Beschäftigten, bei denen die Pflichten laut ifo fast gleichzeitig zu greifen beginnen.
Einordnung
Der interessanteste Befund dieser Umfrage ist der, über den nicht getitelt wird: Im Handel ist Bürokratie nicht das Problem Nummer eins, sondern die Nachfrage. Das passt zu dem, was an den Terminals zu sehen ist — sinkende Durchschnittsbons bei steigender Transaktionszahl. Wer Umsatz sucht, den sein Markt gerade nicht hergibt, hat für Dokumentationspflichten weder Zeit noch Geduld. Genau deshalb wird der bürokratische Aufwand im Handel meist erst dann zum Thema, wenn eine Frist schon abgelaufen ist.
Und die nächsten Fristen sind nah. Am 20. November 2026 gilt das neue Verbraucherkreditrecht, das erstmals Buy-now-pay-later, zins- und gebührenfreie Ratenzahlungen und Kleinkredite unter 200 Euro erfasst — das betrifft jeden Shop, der Ratenzahlung im Checkout anbietet. Zum 1. Januar 2027 kommt die Pflicht, E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft zu versenden, für alle Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz; gezählt wird das laufende Jahr. Und der Referentenentwurf zur Kassenpflicht liegt seit August auf dem Tisch. Das ist der Unterschied zwischen Bürokratie als Klage und Bürokratie als Aufgabe: Die eine kostet Nerven, die andere hat ein Datum. Wer die Daten kennt, kann sie in ruhigen Wochen abarbeiten statt im Dezember.
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, ob Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro liegt — dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden können, nicht nur empfangen.
- Wenn Sie Ratenzahlung oder Rechnungskauf anbieten: mit Ihrem Anbieter schriftlich klären, wie er den 20. November 2026 umsetzt und was sich für Ihre Checkout-Strecke ändert.
- Kassen- und Terminalverträge auf Laufzeit und Softwarestand durchsehen, bevor die Kassenpflicht beschlossen ist. Nach einem Gesetzesbeschluss verhandelt es sich schlechter.