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MeldungEnergiekosten & Finanzierung

Stromanbieter grüüün stellt Belieferung ein: Bundesnetzagentur eröffnet Aufsichtsverfahren

Der Ökostromanbieter grüüün beendet die Belieferung zum 31. Oktober 2026; die Bundesnetzagentur eröffnete am 20. Oktober ein Aufsichtsverfahren.

Was die Bundesnetzagentur gegen grüüün prüft

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eröffnet, die unter der Marke „grüüün" bundesweit Privathaushalte mit Ökostrom beliefert. Das Unternehmen hatte Anfang Oktober angekündigt, die Belieferung zum 31. Oktober 2026 einzustellen — also weniger als drei Monate im Voraus. Genau das prüft die Behörde: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss ein Lieferant die Einstellung seiner Tätigkeit mindestens drei Monate vorher anzeigen; eine solche Anzeige lag laut Bundesnetzagentur nicht vor. Zusätzlich prüft sie, ob die Kundeninformation den Transparenzpflichten des EnWG genügt. Nach Angaben der Fachzeitschrift ZfK sind rund 200.000 Kunden betroffen; das Unternehmen begründet den Rückzug mit der Energiepolitik, vor allem dem geplanten EEG 2027. Wie sich ein Strompreis für Betriebe zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zum Gewerbestrompreis.

Wen der Lieferstopp trifft

Betroffen sind rund 200.000 Haushalte, Vermieter und kleine Betriebe mit einem grüüün-Stromvertrag. Wer bis zum 31. Oktober keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, steht nicht im Dunkeln: Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch — zunächst oft in der Ersatzversorgung, nach drei Monaten im regulären Grundversorgungstarif. Der Strom fließt also weiter. Dieser Auffangtarif ist nach Einschätzung der Verbraucherzentralen aber in der Regel teurer als ein frei gewählter Vertrag, und zahlungspflichtig wird man dort sofort, ohne eigenes Zutun.

Warum ein Lieferstopp im November besonders wehtut

Ein Anbieter, der kurz vor der Heizsaison die Belieferung aufkündigt, schiebt das Problem auf seine Kunden — und zwar zum teuersten Zeitpunkt des Jahres. „Ein Lieferstopp im November ist für Haushalte und Betriebe kein kleines Ärgernis: Wer nicht rechtzeitig wechselt, landet in der Grundversorgung und zahlt mitten in der Heizsaison den höchsten Preis." — Pedram Dadgar, Strategischer Berater der Green Contracting GmbH.

Rechtlich ist die Lage nicht so einfach, wie die Ankündigung klingt: Ein laufender Vertrag mit fester Laufzeit endet nicht automatisch, nur weil ein Versorger erklärt, nicht mehr liefern zu wollen. Aus meiner Arbeit an Energieversorgungsverträgen seit 2021 weiß ich, wie viel von der sauberen Abwicklung abhängt — Anzeigepflichten, Fristen, Zählerstände. Wer betroffen ist, sollte den Lieferstopp nicht als erledigt hinnehmen, sondern seine Rechte prüfen und einen möglichen Schaden — die Preisdifferenz zum alten Tarif bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin — dokumentieren.

Was jetzt zu tun ist

  1. Vertrag prüfen: Laufzeit und das im Schreiben genannte Enddatum kontrollieren; eine feste Laufzeit endet nicht automatisch durch die Ankündigung.
  2. Vor dem 31. Oktober einen neuen Tarif abschließen und dabei gegen den Grundversorgungspreis rechnen — der Auffangtarif ist selten der günstigste.
  3. Zählerstand zum Lieferende selbst ablesen und dem Netzbetreiber melden; aus der Ersatzversorgung kommt man fristlos, aus der Grundversorgung mit zwei Wochen Frist wieder heraus.

Quellen

Redaktion: KI-gestützt recherchiert und vorformuliert; Auswahl, Einordnung und Zitat prüft und verantwortet Pedram Dadgar. Korrekturen werden mit Datum vermerkt. Mehr zur Arbeitsweise

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