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Ratenkauf wird beliebter — ab 20. November gelten für BNPL strengere Regeln

Laut einer Verivox-Umfrage vom 25. September 2026 würden 15 Prozent der Deutschen einen Online-Einkauf über 1.000 Euro am liebsten in Raten zahlen, 2024 waren es 9 Prozent. Ab dem 20. November 2026 fallen auch zinsfreie und kurzfristige Zahlungsaufschübe unter das Verbraucherkreditrecht. Der klassische Rechnungskauf bleibt laut Bundesjustizministerium grundsätzlich ausgenommen.

Was ist passiert

Das Vergleichsportal Verivox hat am 25. September 2026 eine Umfrage veröffentlicht, die das Institut Innofact im Juli 2026 unter 1.002 Personen zwischen 18 und 79 Jahren durchgeführt hat. 15 Prozent würden einen Online-Einkauf über 1.000 Euro bevorzugt in Raten bezahlen, 2024 waren es 9 Prozent. Vorn liegen weiter Rechnung (29 Prozent) und PayPal (21 Prozent), Karte folgt mit 14 Prozent. Bei Nettoeinkommen unter 2.000 Euro wählen 23 Prozent die Rate, ab 4.000 Euro nur 7 Prozent. Bei 25 Euro zahlt fast jeder Zweite (48 Prozent) am liebsten mit PayPal. Verivox vermittelt selbst Kredite; die Umfrage ist eine Anbieterstudie.

Wen es trifft

Onlinehändler mit höheren Warenkörben, etwa Elektronik, Möbel oder Fahrräder, und alle, die über Zahlungsdienstleister Ratenzahlung oder „später bezahlen“ im Checkout anbieten.

Einordnung

Die Zahl allein wäre eine Konsumnotiz. Brisant wird sie durch das Datum: Ab dem 20. November 2026 gilt das neue Verbraucherkreditrecht. Laut FAQ des Bundesjustizministeriums fallen dann auch unentgeltliche und kurzfristige Darlehen, Darlehen unter 200 Euro und entsprechende Zahlungsaufschübe unter die Schutzvorschriften, mit strengerer Kreditwürdigkeitsprüfung. Der klassische Rechnungskauf ist grundsätzlich ausgenommen, ausdrücklich auch dann, wenn der Händler die Forderung an einen Dienstleister abtritt.

Für den Händler heißt das: Die Rechnung bleibt, wie sie ist. Beim Ratenkauf liegt die Pflicht beim Kreditgeber, also meist beim Zahlungsdienstleister, aber der Ablauf im Checkout kann sich ändern: mehr Abfragen, mehr Ablehnungen, andere Texte. Wer das im November bemerkt, merkt es an der Abbruchquote.

Was jetzt zu tun ist

  1. Beim Anbieter von Ratenkauf oder „später bezahlen“ schriftlich nachfragen, was sich zum 20. November im Checkout-Ablauf und bei den Ablehnungsquoten ändert.
  2. Für Warenkörbe über 1.000 Euro prüfen, ob eine Rate überhaupt angeboten wird; die Umfrage zeigt, dass jeder Siebte sie dort erwartet.
  3. Die Abbruchquote je Zahlart ab Mitte November wöchentlich ansehen, damit ein Einbruch nicht erst im Weihnachtsgeschäft auffällt.

Quellen

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